Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Schweinfurt  Hauptbahnhof  —  Ebenhausen  und

Ebenhausen  —  Bad  Kissingen
wird  auf  .  .  .  .  .  .  .  6631000  MA
(Sechs  Millionen  sechshunderteinunddreißigtausend  Mark)
festgesetzt.

Art.  2.

Der  K.  Staatsminister  der  Finanzen  ist  ermächtigt,  zur  Deckung  des  in  Art.  1  festgesetzten
  Bedarfs  ein  auf  die  Staatseisenbahnen  zu  versicherndes  Staatsanlehen  im  gleichen
Betrag  aufzunehmen.

Die  Ausgaben  für  die  Verzinsung  dieses  Anlehens  während  der  Banzeit  und  die  Geldaufbringungskosten
  sind  durch  Erhöhung  der  Anlehenssumme  zu  beschaffen.

Von  der  Zeit  der  Vollendung  der  in  Art.  1  bezeichneten  Bauarbeiten  an  hat  die  Verzinsung
  der  für  dieselben  aufgenommenen  Summe  aus  der  Eisenbahnbetriebsrente  zu  erfolgen.

Die  Tilgung  des  Anlehens  richtet  sich  nach  den  Bestimmungen  der  hiefür  maßgebenden
  Gesetze.

Gegeben  zu  Berchtesgaden,  den  9.  Mai  1906.

Luitpold,

Prinz  von  Bayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Graf  v.  Feilitzsch.  v.  Miltner.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Frauendorfer.  v.  Pfaff.  Krhr.  v.  Horn.
Staatsrat  v.  Bever.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Ministerialrat
im  K.  Staatsministerium  des  Innern:
Krazeisen.

 

Nr.  17648.

Bekanntmachung,  die  Errichtung  einer  Vorrückungsstelle  für  das  Kanzleipersonal  im  Geschäftsbereiche
  des  Staatsministeriums  der  Justiz  betreffend.

K.  Staatsministerium  der  Justiz.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Ver—
weser,  haben  durch  Allerhöchste  Entschließung  vom  25.  April  1906  zu  genehmigen  geruht,
daß  die  Sekretariatsassistenten  bei  den  Gerichten  und  Staatsanwaltschaften  bei  ihrer  Be-