Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

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auch  in  Beziehung  auf  dieses  köllnische  Wasser  und  des  davon  zu  entrichtenden  Imposts,  in
voller  Gültigkeit  bestehen  und  allenthalben  Anwendung  sinden.
Weimar  am  aten  November  1822.

Großherzogliches  Sächsisches  Landschafes-Kolleglum  daselbsft.
Ch.  Weyland.

IIl.  Nachdem  der  D.  med.  et  chir.  Morstz  Stark  aus  Weimar,  nach  vorgängiger  Verpllichtung
  als  solcher,  die  gebetene  Erlaubniß  zur  medizinischen  Praris  in  den  Großherzoglichen
  Landen,  mit  Ausschluß  der  Eilenachischen  Landestheile  erhalten  hat  und  ihm  die  Residenz=
  Stadt  Weimar  als  wesentlicher  Aufenthaltsort  angewiesen  worden  ist:  so  wird  vieses
  hiermir  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  den  aten  November  1822.
Großherzogliche  Sächsssche  Landes-Direktion.
Schwendler.

IV.  Dem  D.  mell.  er  chir.  Friedrich  Wilhelm  Bernhardt  Thiem,  aus  Ilmenau,  ist,
nach  vorgängiger  Verpflicheung,  die  Erlaubniß  zur  medizinischen  Proric  in  den  Grohherzoglschen
  Landen,  mit  Ausschluß  der  Residenz=  Stadt  Weimar  und  der  Eisenachischen  Landestheile,
  ertheiit,  und  ihm  Kranichfeld,  diesseitigen  Antheiled,  zu  seinem  wesentlichen
Aufenthaltsort  angewiesen  worden.

Es  wird  daher  solches  hiermit  öffentlich  bekannt  gemacht.

Weimar  den  5ten  November  1822.
Großherzogliche  Sächsische  Landes.  Direktion.
Schwendler.

V.  Dem  bey  den  Großherzoglichen  Dragonern  zu  Eisenach  als  Thierarzt  angestellten
Adolph  Hagemann  aus  Lüneburg,  ist,  nach  vorgängiger  Prüfung,  die  Erlaubniß  zur
Ausübung  der  Thser-Arzneikunde  in  der  Provinz  Eisenach  ertheilt  worden,  welches  hiermit
zur  ösfentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Weimar  den  12ten  November  1822.
Großherzogliche  Sächsische  Landes-Direktion.
Schwentler.

VI.  Nachdem  dem  Chirurg  Friedrich  Ehristian  Engau,  aus  Gebesee,  auf  vorgängige
Prüfung  durch  Großherzogliche  Sanitäts-Kommifsson  hier,  die  Ausübung  der  Wund-Arzneykunft
  in  ihrem  ganzen  Umfange  gestattet,  ihm  auch  die  Buttstädter  Amts=  und  Stadt-Chirurgen-Stelle
  übertragen  und  die  Sradt  Buttitot  zu  seinem  wesentlichen  Aufenthalt
angewiesen  worden  ist:  so  wird  solches  hiermit  öffentlich  bekannt  gemacht.

eimar  den  zaten  November  1822.
Großherzogliche  Sächsische  Landes-Direktion.
Schwendler.