222 Anhang.
lichen Betrieben und Organisationen ihres Bezirks. Das
Kriegsamt richtet namentlich an alle Interessenten den
dringenden Rat, vor Neugründung von Betrieben zur
Herstellung von Kriegsmaterial sich mit der zuständigen
Kriegsamtstelle in Verbindung zu setzen, da auf wirtschaftlichste
Ausnutzung der Rohstoffe und Maschinen und möglichste
Ersparung von Arbeitskräften, vor allem von Werkmeistern
und Facharbeitern Bedacht zu nehmen ist und
Unternehmer, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden,
sich Enttäuschungen und Verlusten aussetzen. Kriegsamtstellen
befinden sich am Sitze jedes stellvertretenden Generalkommandos,
für das III. A.-K. beim Oberkommando
in den Marken, ferner in Düsseldorf und beim Gonvernement
Metz, Kriegsamtnebenstellen mit demselben Wirkungskreise
in Diedenhofen, Kattowitz, Ludwigshafen,
Mannheim. Mülhausen i. E., Siegen. Die Kriegsamtstellen
in Brüssel, Warschau und Wien besitzen nur die
Eigenschaft von Nachrichtenorganisationen.
Bei der großen Bedeutung, die im Wirtschaftsleben,
nicht zum wenigsten für den Hilfsdienst, den Reklamationen
zukommt, seien nachstehend die wesentlichsten Bestimmungen
darüber wiedergegeben:
1. Sämtliche Reklamationsgesuche sind an das örtlich
zuständige stellvertretende Generalkommando oder
nach Anordnung des stellvertretenden Generalkommandos
an die örtlich zuständigen Bezirkskommandos
oder Ersatzkommissionen zu richten. Zur Prüfung
der Gesuche bedienen sich die stellvertretenden
Generalkommandos der Kriegsamtstellen, soweit es
sich um die Industrie (Betriebsleiter, Angestellte,
Arbeiter) handelt, und der Kriegswirtschaftsämter
und Kriegswirtschaftsstellen, soweit es sich um die
Landwirtschaft handelt.