Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1843. (27)

Kegierungs-—  Glatt

Großherzogthu  m
Sachsen  Weimar-Eisenach.

 

Nummer  2.  Weimar.  8.  März  1843.

 

Ministerial-Bekanntmachung.

Zu  dem  Vereinszoll-Tarife  für  die  Jahre  1843,  1844  und  1845  ist,
in  Gemäßheit  des  §.  14  des  Zollgesehes  vom  1.  Mai  1838,  ein  neues  amtliches
  Waarenverzcichniß,  gleichlautend  für  alle  Vereinsstaaten,  zusammengestellt
und  den  betheiligten  Steuerbehörven,  um  sich  nach  vemselben  bei  Anwendung
der  Tarif-Satze  auf  die  einzelnen  Waarengattungen  zu  achten,  zugefertigt  worden.

Es  wird  dieses  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,
daß  von  dem  Großherzoglichen  Landschafts-Kollegium  bestimmt  werden  wird,
wo  und  zu  welchem  Preise  dieses  Waarenverzeichniß  von  den  Gewerbetreiben-=den
  bezogen  werden  kann.

Weimar  den  17.  Februar  1843.
Großherzoglich  Sächssches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
Freiherr  von  Gersdorff.

Bekauutmachungen.

I.  Nachdem  neuerdings  Zweifel  darüber  entstanden  sind,  wie  die  Be
stimmungen  in  §.  150  unter  1  des  Sportelgesetzes  vom  1.  Dezember  1810
auf  gewisse  einzelne  Falle  anzuwenden  sind,  so  haben  wir  zur  Nachachtung  der

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