Kegierungs-— Glatt
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 2. Weimar. 8. März 1843.
Ministerial-Bekanntmachung.
Zu dem Vereinszoll-Tarife für die Jahre 1843, 1844 und 1845 ist,
in Gemäßheit des §. 14 des Zollgesehes vom 1. Mai 1838, ein neues amtliches
Waarenverzcichniß, gleichlautend für alle Vereinsstaaten, zusammengestellt
und den betheiligten Steuerbehörven, um sich nach vemselben bei Anwendung
der Tarif-Satze auf die einzelnen Waarengattungen zu achten, zugefertigt worden.
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß von dem Großherzoglichen Landschafts-Kollegium bestimmt werden wird,
wo und zu welchem Preise dieses Waarenverzeichniß von den Gewerbetreiben-=den
bezogen werden kann.
Weimar den 17. Februar 1843.
Großherzoglich Sächssches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Freiherr von Gersdorff.
Bekauutmachungen.
I. Nachdem neuerdings Zweifel darüber entstanden sind, wie die Be
stimmungen in §. 150 unter 1 des Sportelgesetzes vom 1. Dezember 1810
auf gewisse einzelne Falle anzuwenden sind, so haben wir zur Nachachtung der
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