- 1
ein solcher Abschid also verglichen) und ingrossirt, auch,
wo anders möglich, so bald versigelt,?) so pflegt die
Kayserl. Majestät zur Publizirung dessen allen Ständen
auf das Rathaus ansagen lassen, daselbst werden Ihr.
Majest. per Status, wie zuvor zur Proposition vergleitet,
und thun Ihr. Kayserl. Majest. oder dero Commission, eine
Repetition, welcher massen auf beschehner Proposition
die Punkten berathschlagt und in ein Abschid bracht, der
soll verlesen werden; als liset der Maynzische Kantzler
in Consessu Imperi & omnium Statuum .atque populi
publice den Abschid.. Wann dann die Kayserl. Majest.
zu Geltung desselben Ihre Autorität und sich aller Kayser!.
und Väterlichen Gutherzigkeit erbotten stehet Ihr Kayserl.
Majest. auf Der Maynzische Kantzler aber oder
Secretarius sagen zuvor den Ständen auf dem Rathaus
an, wann man den Abschid insgemein dictiren und ab-
schreiben wolle“. Aus dieser Stelle geht nun meines
Erachtens nicht hervor, dass dieser Akt, in dem Laband
die solemnis editio legis erblickt, nicht lediglich die Ver-
kündigung des Gesetzes ist, die in einer gewissen feier-
lichen Form erfolgt. Vielleicht lässt vielmehr das Wort
„publice‘ speciell gerade darauf schliessen, dass der eben
geschilderte Vorgang eine Öffentliche Bekanntmachung
des Gesetzes gewesen ist; auch ist es meines Erachtens
nicht ausgeschlossen, aus den Worten „in consessu
atque populi“ zu entnehmen, dass möglicher Weise eine
ähnliche Fiktion bei der Vornahme dieser Gesetzesver-
lautbarung bestanden habe, wie noch heut im englischen
Parlament, dass nämlich alles was bei dieser Verabschiedung
der Gesetze verlesen wurde, damit als allgemein bekannt
gemacht geltee Doch auch Laband selbst misst volle
Beweiskraft in dem von ihm behaupteten Sinne diesem
Citate erst in Verbindung mit einer anderen Stelle bei
Moser’) bei, wo es heisst: „Die meiste Reichs-Schlüsse
1) Seitens des Reichskanzlers unter Mitwirkung einer vorher
genau bezeichneten Deputation der Stände.
2) In der gleichfalls im Vorhergehenden genau angegebenen
Weise.
3) a. a. 0.3. 46.