Full text: Die Stellung des deutschen Kaisers

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ein solcher Abschid also verglichen) und ingrossirt, auch, 
wo anders möglich, so bald versigelt,?) so pflegt die 
Kayserl. Majestät zur Publizirung dessen allen Ständen 
auf das Rathaus ansagen lassen, daselbst werden Ihr. 
Majest. per Status, wie zuvor zur Proposition vergleitet, 
und thun Ihr. Kayserl. Majest. oder dero Commission, eine 
Repetition, welcher massen auf beschehner Proposition 
die Punkten berathschlagt und in ein Abschid bracht, der 
soll verlesen werden; als liset der Maynzische Kantzler 
in Consessu Imperi & omnium Statuum .atque populi 
publice den Abschid.. Wann dann die Kayserl. Majest. 
zu Geltung desselben Ihre Autorität und sich aller Kayser!. 
und Väterlichen Gutherzigkeit erbotten stehet Ihr Kayserl. 
Majest. auf Der Maynzische Kantzler aber oder 
Secretarius sagen zuvor den Ständen auf dem Rathaus 
an, wann man den Abschid insgemein dictiren und ab- 
schreiben wolle“. Aus dieser Stelle geht nun meines 
Erachtens nicht hervor, dass dieser Akt, in dem Laband 
die solemnis editio legis erblickt, nicht lediglich die Ver- 
kündigung des Gesetzes ist, die in einer gewissen feier- 
lichen Form erfolgt. Vielleicht lässt vielmehr das Wort 
„publice‘ speciell gerade darauf schliessen, dass der eben 
geschilderte Vorgang eine Öffentliche Bekanntmachung 
des Gesetzes gewesen ist; auch ist es meines Erachtens 
nicht ausgeschlossen, aus den Worten „in consessu 
atque populi“ zu entnehmen, dass möglicher Weise eine 
ähnliche Fiktion bei der Vornahme dieser Gesetzesver- 
lautbarung bestanden habe, wie noch heut im englischen 
Parlament, dass nämlich alles was bei dieser Verabschiedung 
der Gesetze verlesen wurde, damit als allgemein bekannt 
gemacht geltee Doch auch Laband selbst misst volle 
Beweiskraft in dem von ihm behaupteten Sinne diesem 
Citate erst in Verbindung mit einer anderen Stelle bei 
Moser’) bei, wo es heisst: „Die meiste Reichs-Schlüsse 
1) Seitens des Reichskanzlers unter Mitwirkung einer vorher 
genau bezeichneten Deputation der Stände. 
2) In der gleichfalls im Vorhergehenden genau angegebenen 
Weise. 
3) a. a. 0.3. 46.
	        
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