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deßgleichen schwöre ich, daß ich keinem Vereine, dessen Bil-
dung dem Staate nicht angezeigt ist, angehöre, noch je ange-
hören werde, dann daß ich in keinem Verbande mit einem Ver-
eine verbleiben werde, dessen Schließung von der zuständigen
Polizeistelle oder Behörde verfügt worden ist, oder an welchem
mir die Theilnahme in Gemäßheit der jeweils bestehenden Vor-
chriften untersagt sein wird, — so wahr mir Gott helfe und
heiliges Evangelium!
VIII.
Die Gualißiation der praktischen Aewzle.
Nr. 8,999. 52.
Ministerial-Entschließung vom 13. April 1846, die Qualifikation
der praktischen Aerzte betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die k. Regierung, K. d. J., erhält den Auftrag, die Qua-
lifikation sämmtlicher praktischer Aerzte des Kreises nach an-
liegendem Formular herzustellen, und die Ergebnisse binnen
3 Monaten vorzulegen.
Hiezu wird Folgendes bemerkt:
1) Jedem praktischen Arzte ist ein besonderer mit einer Ein-
lage versehener Bogen zu widmen.
2) Die Einträge sind ganz nach der Ministerialentschließung
vom 11. August 1838 (Döll. Verordn.-Samml. Bd. XVII.
S. 1110) und nach den instruktiven Vorschriften hiezu
gabendalseist S. 1117), dann nach den später ertheilten
eisungen zu bemessen; insbesondere wird auf die genaue
Beachtung der Ministerial-Entschließung vom 2. Novem-
ber 1844, Nr. 722 aufmerksam gemacht.
3) Das primitive Urtheil über Anlagen, Kenntnisse, Gewandt-
heit und wissenschaftliche Fortbildung (Rubrik 1, 2,3 und 12)
kommt ausschließend dem Gerichtsarzte . Das in die
übrigen Rubriken einzusetzende primitive Urtheil soll von
der Distrikts-Polizeibehörde und dem Gerichtsarzte gemein-
schaftlich abgegeben werden. Können sich beide hierüber
nicht vereinigen, so ist jebes Urtheil gesondert einzutragen.
4) Nach den unter Fiseer angeführten Bestimmungen hat
sich auch die jährliche Revision der neuen Qualifikations=
Tabellen der praktischen Aerzte und die Vorlage der Re-
visionsergebnisse zu richten, welche Vorlage zum Ersten-
male nach Ablauf des Jahres 1846/47 zu bewirken ist.
5) Den vorzulegenden neuen Qualifikationstabellen ist ein
nach Distrikts-Polizeibehörden zu ordnendes Verzeichniß
sämmtlicher praktischer Aerzte des Kreises beizufügen.
München, den 13. April 1846.
Ministerium des Innern.
Ansämmtliche k. Kreisregierungen, Kammern des Innern, also ergangen.