Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Präsidium auf diesen Gegenstand aufmerksam zu machen und 
dasselbe dringend aufzufordern, wegen der Besetzung von Di- 
strikten für Ausübung der ärztlichen Praxis eine solche Ein- 
richtung zu treffen, daß bei eintretenden Erledigungen solcher 
Distrikte den ältern Aerzten stets Gelegenheit gegeben wird, sich 
zu bewerben, und ferner sorgfältig darüber zu wachen, daß 
sodann bei der wirklichen Vergebung der Distrikte, mit Rück- 
sicht auf Tüchtigkeit, Verlässigkeit und die übrigen in Betracht 
kommenden Verhältnisse, in der Regel der ältere Arzt vor dem 
jüngern den Vorzug erhalte. 
Neben jedesmaliger Ausschreibung der Erledigung solcher 
Posten im Kreisintelligenzblatte, wird es zu diesem Behufe an- 
gemessen sein, ein Vormerkungsbuch über alle einkommenden 
Gesuche um Verleihung ärztlicher Distrikte anzulegen und den 
praktischen Aerzten im Allgemeinen bekannt zu geben, daß sie 
jederzeit um Versetzung auf andere Posten sich melden und die 
Vormerkung nachsuchen können, um im Falle eintretender Er- 
ledigung auch ohne neues Gesuch für den bestimmten Platz in 
Würdigung gezogen zu werden. 
Wo den praktischen Aerzten zugleich die Besorgung lokaler 
oder distriktiver Krankenanstalten übertragen werden kann, er- 
scheint es als angemessen, hierauf bei Würdigung der Eigen- 
schaften der Bewerber stets besondern Bedacht zu nehmen. 
Wird es auf diese Weise möglich, den nach ihrem Con- 
cursalter noch nicht zur Anstellung geeigneten praktischen Aerzten 
eine Gelegenheit zur Verbesserung ihres Einkommens darzubieten, 
so muß sodann auch bei den Vorschlägen für Physikate mit al- 
ler Umsicht verfahren und in Erwägung gezogen werden, daß 
nur durch die strengste Prüfung aller in Betracht kommenden 
Momente einerseits unverschuldete Zurücksetzung eines Bewer- 
bers, und andererseits die Berufung solcher Aerzte zur Anstellung 
fern gehalten werden kann, welche in Bezug auf Tüchtigkeit, 
Verlässigkeit, moralischen Wandel, Uneigennützigkeit in der Uebung 
ihrer Berufspflichten und besondere Verdienste hinter andern 
zurückstehen. 
In dieser Beziehung erachtet das unterzeichnete Staats- 
Ministerium für nothwendig, daß bei jeder Vorlage einer Be- 
werbung um ein Physikat neben der Qualifikation des Ge- 
suchstellers noch insbesondere die Familienverhältnisse, 
der moralische und politische Wandel, die etwaigen be-
	        
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