Vorwort.
Im Jahre 1854 hat der Verfasser i in der Thomann'=
schen Buchhandlung zu Landshut eine Sammlung
derjenigen Verordnungen, welche die Stel-
lung, Rechte und Pflichten sowie die Berufs-
thätigkeit der praktischen Aerzte betreffen,
erscheinen lassen.
Diese Schrift hat raschen Absatz und günstige Be-
urtheilung gefunden. Der leider seitdem verstorbene k.
Rath Dr. Oettinger zu München sprach sich in einer
Recension im ärztlichen Intelligenzblatte, München 1855
Seite 189, folgendermassen darüber aus:
„Diese mit Sachkenntniß und Umsicht geordnete
Sammlung hilft einem schon längst gefühlten Bedürfnisse
ab, kann Aerzten und Behörden nur höchst willkommen
sein und somit auch allseitig empfohlen werden. Dem
Studirenden dürfte gleich im ersten Jahre seiner medi-
zinischen Studien dieses Buch in die Hand gegeben werden:
er kann sich sodann mit den Verhältnissen seines künf-
tigen Berufes einigermassen bekannt machen, sowie durch
die drei höchsten Erlasse vom 22. Dezember 1838
27. November 1843 und 8. Juni 1846 über die
große Noth der praktischen Aerzte auf dem
Lande sich belehren lassen.
Möge es dem mit dem Medizinalwesen innig ver-
trauten Verfasser belieben, alle hierauf bezüglichen und
dermals in Wirksamkeit bestehenden administrativen und
gesetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen und diese
dadurch dem ärztlichen Publikum zugängiger zu machen.
Behufs der Zusammenstellung, Vollständigkeit und Ueber-
sichtlichkeit einer derartigen Sammlung zum Gebrauche
für Aerzte wird sodann jenen Mängeln abgeholfen