Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Bücher und Requisiten, an den Vorstand der Schule gegen 
Quittung eingesendet. Wenn die Candidatin nicht schon von 
ihrer Vorfahrerin die benöthigten Bücher und Reguisiten 
nach der Vorschrift besitzt, so muß die an den Vorstand der 
Schule eingesendete Summe wenigstens 85 fl. betragen, damit 
dieser mit dem Anfange eines jeden Monats der Candidatin zu 
ihrem Unterhalte 12 fl. zum Voraus behändige. Da die Zeit 
des Unterrichts auf 4 Monate bestimmt ist, so wird hiefür eine 
Summe von 48 fl. erfordert. Von dem Reste wird die Bei- 
schaffung der Bücher, und der für die Ausübung der Hebam- 
menkunst nöthigen Werkzeuge, wenn deren neuer Ankauf erfor- 
derlich ist, bestritten, auch der Hebamme zur Rückreise ein ver- 
hältnißmäßiges Reisegeld behändigt. Ansführlicher handelt über 
diefen Gegenstand die von Uns genehmigte Instruktion für die 
innere Einrichtung der Hebammenschulen, nach welcher sich auch 
in diesem Punkte zu achten ist. 
Vierter Gbschnitt. 
Einrichtung der öffentlichen Hebammenschulen in Be- 
ziehung auf die hiezu nöthigen Lokalitäten, das Per- 
sonal, die Attribute, die Realexigenz, den Lehrvor- 
trag, die praktischen Uebungen, die Prüfungen und 
Approbationen. 
8. 12. 
Die gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse gestatten zwar 
nicht, die öffentlichen Hebammenschulen in Unserm Reiche so zu 
vervielfältigen, als es Unsere Absicht für die Znkunft ist, daß 
nämlich in jedem Kreise eine solche mit einem wohlbestellten 
Gebärhause bestehe, da der Unterricht der Hebammen mehr 
praktische Uebung, als theoretische Erklärungen erheischt. Unsere 
Generalcommissariate werden indessen Uns die Vorschläge zur 
Vermehrung der Hebammenschulen und Gebärhäuser nach den 
in gegenwärtiger Verordnung enthaltenen Normen vorlegen, und 
die Quellen, aus welchen die Mittel zu denselben, ohne Be- 
lästigung Unseres Aerars, genommen werden könnten, anzeigen, 
worauf Wir Uns weitere Verfügungen vorbehalten. 
8. 13. 
Für jetzt werden nur drei öffentliche Hebammenschulen an 
den drei bestehenden öffentlichen Gebärhäusern zu München,
	        
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