Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

419 
Abdruck. 
Disciplinarsatzungen für die k. Centralthierarznei- 
Schule in München. 
Im Vollzuge des §. 13 der k. allerhöchsten Verordnung 
vom 29. Mai 1852, den Unterrichtsplan und die Einrichtung 
der Central-Thierarzneischule zu München betr. werden für 
diese Unterrichts-Anstalt nachstehende Disciplinar = Satzungen 
erlassen: 
8. 1 
Die Aufnahme der Eleven in die Central-Thierarzneischule 
ist bedingt: 
a) durch das zurückgelegte 17. und noch nicht vollendete 24. 
Lebensjahr, 
b) durch den legalen Ausweis über einen kräftigen mit ge- 
sunden Sinnesorganen versehenen Körperbau, so wie über 
einen sittlichen Lebenswandel. 
c) durch den Nachweis der gehörigen Vorbildung. Letzterer 
ist zu liefern durch Vorlage des Gymnasial-Absolutoriums 
oder des Absolutoriums einer vollständigen Landwirth- 
schafts= und Gewerbsschule. 
Absolvirte Gymnasialschüler haben hiebei zur Ermitt- 
lung ihrer Vorkenntnisse in den Naturwissenschaften bei 
ihrer Anmeldung eine eigene Prüfung aus diesem Lehr- 
Gegenstande zu bestehen, und die absolvirten Gewerbs- 
Schüler haben neben dem Absolutorium dieser Anstalt 
auch die Jahreszeugnisse der I. und II. Classe der lateini- 
schen Schule vorzulegen. 
Die Anmeldungen selbst werden bis zum Schlusse des 
Monats September eines jeden Jahres an der Central- 
Schule angenommen. 
. 2. 
Einzelne Lehrfächer eines Curses zu besuchen, ist nur Aus- 
ländern gestattet. Solche Hospitanten haben sich bei ihrer An- 
meldung zur Aufnahme über ihre Vorbildung und einen unbe- 
scholtenen Lebenswandel durch legale Zeugnisse auszuweisen. 
Dieselben stehen vom Tage ihres Eintrittes an, gleich den Ele- 
ven, unter der Disciplin der Schule. 
§. 3. 
Jeder Eleve und Hospitant erhält bei seiner Aufnahme 
einen von der Direction der Anstalt ausgefertigten Legitimations-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.