Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

59 
Abdruck. Nr. 3,942. S. 15. 
Ministerial-Entschließung vom 14. März 1846, die Mittheilung von 
alteren Untersuchungsakten an die Senate für die nach der Ver- 
ordnung vom 30. Mai 1843 angeordneten medizinischen 
Prüfungen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auf den Vorschlag des Vorstandes und Senates für die 
theoretischen und Schlußprüfungen der Mediziner an der Uni- 
versität Würzburg ist nach gepflogenem Benehmen von Seite 
des k. Justizministeriums für den Fall, wenn mit der Vorlesung 
über Staatsarzneikunde ein gerichtsärztliches Praktikum ver- 
bunden werden will, an die k. Appellationsgerichte von Ober- 
bayern, Mittelfranken, dann Unterfranken und Aschaffenburg 
die hier in Abschrift anliegende Entschließung erlassen worden, 
wonach auf Ersuchen des k. Ministerialkommissärs aus den Re- 
gistraturen der am Sitze der Universität bestehenden und son- 
stiger allenfalls benachbarter Untersuchungsgerichte unter den 
in der Entschließung bezeichneten Beschränkungen und Bestim- 
mungen Untersuchungsakten werden abgegeben werden. 
Dem Senat der Universität Würzburg wird hievon mit 
dem Auftrage Eröffnung gemacht, den k. Professor Dr. Schmidt 
hiernach zu dem Zwecke zu verständigen, damit für den Fall der 
Eröffnung des erwähnten Praktikums wegen Zusendung von 
Untersuchungsakten an den k. Ministerialkommissär, an welchen 
unterm heutigen gleichmäßige Verfügung erging, rechtzeitig die 
erforderlichen Anzeigen gelangen. 
München, den 14. März 1846. 
Ministerium des Innern. 
An den Senat der Universität Würzburg also ergangen. 
Abdruck. Nr. 3,279. 6&. 16. 
Entschließung des Staatsministeriums der Justiz vom 6. Februar 
1846, die Mittheilung von älteren Untersuchungsakten an die Se- 
nate für die nach der Verordnung vom 30. Mai 1843 angeordneten 
medizinischen Prüfungen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Von dem Vorstande des medizinischen Prüfungs-Senates 
an einer der drei Landes-Universitäten ist unter der Anzeige,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.