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Abdruck. Nr. 3,942. S. 15.
Ministerial-Entschließung vom 14. März 1846, die Mittheilung von
alteren Untersuchungsakten an die Senate für die nach der Ver-
ordnung vom 30. Mai 1843 angeordneten medizinischen
Prüfungen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auf den Vorschlag des Vorstandes und Senates für die
theoretischen und Schlußprüfungen der Mediziner an der Uni-
versität Würzburg ist nach gepflogenem Benehmen von Seite
des k. Justizministeriums für den Fall, wenn mit der Vorlesung
über Staatsarzneikunde ein gerichtsärztliches Praktikum ver-
bunden werden will, an die k. Appellationsgerichte von Ober-
bayern, Mittelfranken, dann Unterfranken und Aschaffenburg
die hier in Abschrift anliegende Entschließung erlassen worden,
wonach auf Ersuchen des k. Ministerialkommissärs aus den Re-
gistraturen der am Sitze der Universität bestehenden und son-
stiger allenfalls benachbarter Untersuchungsgerichte unter den
in der Entschließung bezeichneten Beschränkungen und Bestim-
mungen Untersuchungsakten werden abgegeben werden.
Dem Senat der Universität Würzburg wird hievon mit
dem Auftrage Eröffnung gemacht, den k. Professor Dr. Schmidt
hiernach zu dem Zwecke zu verständigen, damit für den Fall der
Eröffnung des erwähnten Praktikums wegen Zusendung von
Untersuchungsakten an den k. Ministerialkommissär, an welchen
unterm heutigen gleichmäßige Verfügung erging, rechtzeitig die
erforderlichen Anzeigen gelangen.
München, den 14. März 1846.
Ministerium des Innern.
An den Senat der Universität Würzburg also ergangen.
Abdruck. Nr. 3,279. 6&. 16.
Entschließung des Staatsministeriums der Justiz vom 6. Februar
1846, die Mittheilung von älteren Untersuchungsakten an die Se-
nate für die nach der Verordnung vom 30. Mai 1843 angeordneten
medizinischen Prüfungen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Von dem Vorstande des medizinischen Prüfungs-Senates
an einer der drei Landes-Universitäten ist unter der Anzeige,