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XV.
Die über sanitätspolizeiliche Gegenstände zu erstattenden
Berichte.
6. 4.
Entschließung der k. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom
20. Februar 1854, die Berichte über sanitätspolizeiliche Gegen-
stände betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Unter Hinweisung auf die Regierungs-Ausschreibung vom
31. Dezember 1851 die Berichte über sanitätspolizeiliche
Gegenstände betr. werden die Distriktspolizeibehörden und
Physikate wiederholt angewiesen, alle Berichte über Epidemien,
Epizootien und überhaupt über alle jene Gegenstände, welche
ein Zusammenwirken der Polizeibehörde und des Physikats
erfordern, auch gemeinschaftlich zu verfassen und zu fertigen.
Berichte dieser Art, welche einseitig entweder blos von der
Distriktspolizeibehörde oder blos von dem Physikate verfaßt
und gefertiget sind, werden vorbehaltlich disciplinärer Ahndung
zur Ergänzung an die betreffende Behörde zurückgeschickt.
Landshut, den 20. Februar 1854.
K. Regierung von Niederbayern, K. d. J.
An sämmtliche Distriktspolizeibehörden und Physikate in Niederbayern.
XVI.
Die Urlaubsgesuche der Gerichtsärzte.
§. 35.
Entschließung des kgl. Generalkommissariats des Isarkreises vom
29. April, 1815 Reisebewilligungsgesuche der Landgerichtsärzte betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
In Gemäßbeit Allerhöchster Entschließung vom 15. April 1815
wird den Königlichen Landgerichtsärzten des Kreises hiemit be-
fohlen, ihren künftigen Gesuchen um Reiselicenz jederzeit die
schriftliche Erklärung desjenigen Arztes beizulegen, welcher
während ihrer Abwesenheit das Provisorium übernommen hat.
Ohne diese Beilage werden die künftigen derlei Gesuche hier-
orts ohne Bedacht gelassen werden.
München, den 29. April 1815.
K. Generalkommissariat des Isarkreises.
Int.-Bl. f. d. Isarkr. v. J. 1815. St. XIX. S. 387.
Med.-Verordn. 2. Bd. 7