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eine genaue Revision der Kr eis-Irren-Anstalten und der
in denselben stattfindenden Behandlung der Verbflegten vor-
nehmen zu lassen.
Zu Folge Ministerial-Entschließung vom 25. Aug. 1855
Nr. 18,909, die Diensteseinweisung der kgl. Gerichtsärzte
betreffend, sollen die Kreismedizinalräthe bei Vornahme der
vorschriftsmäßigen Apotheken = Visitationen (Ausschreiben vom
15. März 1837, Band I. S. 619) auch auf den Zustand der
Physikatsverwaltung ihr Augenmerk richten.
Die Regierungen haben nach Ministerial-Entschließung vom
21. April 1858 Nr. 10,626, die Erstattung von Jahresberichten
über die Sanitätsverwaltung in den Kreisen betr., darüber
zu wachen, daß bei den Jahresberichten der Gerichts-
ärz zte die vorgeschriebenen Normen festgehalten und daß sie
rechtzeitig vorgelegt werden, haben sodann aus vem Materiale,
welches vieselben liefern einen Sanitätsbericht für den
Regierungsbezirk zu bearbeiten und solchen alljährlich im Mo-
nate Januar spätestens an das kgl. Staatsministerium des
Innern in Vorlage zu bringen.
Am Ende eines jeden Kalender-Jahres haben sie den
Schematismus der Civilärzte, dann denjenigen des nieder-
ärztlichen Personals und der Sanitätsanstalten des Regierungs-
bezirkes nach dem durch die Ministerial-Entschließung vom
12. Dezember 1854 den Schematismus des Medizinalpersonals
betr. vorgeschriebenen Schema I. und II. herzustellen, im Monat
Jannar jeden Jahres dieselben als Beilage des Kreisamtsblattes
zu veröffentlichen und drei Exemplare dieser Beilage dem kgl.
Staatsministerium des Innern vorzulegen, dann ein Exemplar
dem ständigen Ausschusse des ärztlichen Vereines in München
zu übersenden.
Die königlichen Kreisregierungen haben nach Ministerial-
Entschließung vom 21. April 1858 Nr. 10,685, die Herstellung
medizinischer Topographien und Ethnographien betr. unter steter
Anführung der Quellen eine medizinische Topographie
und Ethnographie des Kreises bearbeiten zu lassen und
solche bis zum Ablauf des Jahres 1861 mit den Ausarbeitungen
der Gerichtsärzte über die medizinisch = topographischen und
ethnographischen Verhältnisse der Physikatsbezirke dem k#l.
Staatsministerium des Innern einzusenden.
Die Regierungen, Kammern des Innern, haben die