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statistischen Tabellen über die Bewegung der Bevslkerang,
welche von den Distriktspolizei = Behörden und Physikaten für
jeden Amtsbezirk herzustellen sind, zu revidiren, für den ganzen
Regierungsbezirk zusammenzustellen und dem königlichen Staatsministerium
des Handels und der öffentlichen Arbeiten vorzulegen.
Die Kreisregierung hat sich als oberster Rekr utirungsrath
bei der Conscription und Aushebung der Mannschaft
für die Heeresergänzung zu betheiligen, unter andern hat
dieselbe die Visitationsprotokolle der Conscribirten durch den
Kreismedizinalrath revidiren zu lassen, und die aus dem Kreismedizinalrathe,
zwei Militärärzten und einem Aktuar zusammengesetzte
oberste Visitations-Commission hat die einberufenen
Conscribirten nochmals einer sorgfältigen körperlichen Untevsuchung
zu unterwerfen.
B.
Die Kreismedizinalräthe.
Für die Bearbeitung der medizinal-polizeilichen Gegenstände
ist jeder Kreisregierung ein Medizinal-Referent beigegeben.
Derselbe führt den Titel: Regierungs= und Kreismedizinalrath,
steht in gleicher Kategorie mit den übrigen die Regierung
konstituirenden Räthen und roulirt mit denselben nach dem
Dienstesalter.
Sie tragen die Uniform der Regierungsräthe und beziehen
gegenwärtig einen Jahresgehalt von 1200 Gulden.
Der Geschäftsgang für die Gegenstände der Medizinalpolizei
ist der für die Kreisregierungen überhaupt vorgezeichnete,
nach welchem Einlauf, Zutheilung, Bearbeitung, Registratur,
Kanzlei und Expedition besorgt wird.
In Gegenständen gemischter Art hat der Regierungspräsident
ein gemeinschaftliches Benehmen mit jenen Regierungsräthen
anzuordnen, in deren Fach dieselben zugleich einschlägig
sind, und vie Aufsätze gemeinschaftlich unterzeichnen zu lassen.
Der Kreismedizinalrath ist Vorstand des Kreismedizinal-Ausschusses
und der Approbations-Prüfungs-Commission für
Bader.
Die Kreismedizinalräthe zu München, Speyer und Würz-127