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ken selbst am besten wirken, und deren Geruch nichts Unan-
genehmes hat.
Die erwähnten sauren Räucherungen, besonders die drei
letzten, greifen alle Metalle an, machen sie rostig oder blind.
Es sind deshalb alle dergleichen, in dem Krankenzimmer nicht
gerade nöthige Dinge, sowie auch Stock= und Wanduhren,
daraus zu entfernen. Der zu der starken Essigräucherung vor-
geschriebene Bleizucker hat eine schädliche giftige Natur;
man muß deshalb nichts davon verstreuen oder verstäuben, und
das Papier, worin man ihn erhält, zu nichts Anderm anwenden.
Das zu den drei ersten Räucherungen vorgeschriebene Vitriol-
al frißt Löcher in Kleider und Möbeln, und macht Brand-
wunden auf Gesicht und Hände, wenn davon etwas verspritzt
wird, besonders wenn es nicht mit Wasser verdünnt worden,
wie es zu der Salpeterräucherung anzuwenden ist. Man muß
deshalb vorsichtig damit umgehen; sollte doch irgend einmal ein
Tropfen verspritzen, so muß gleich reichlich Wasser darauf
gegossen werden.
Die zu der starken Essigräucherung, der Sal-
peterräucherung und der schwarzen Salzräucherung
vorgeschriebenen Sachen sind unter diesen Namen in allen
Apotheken des Königreichs zu erhalten, in dem Zustande, daß
weiter nichts damit zu thun ist, als die zu jeder Räucherung
gehörigen zwei Sachen auf die oben angegebene Art in einer
kleinen Schale zusammen zu thun. Die Apotheker, auch der
kleinsten Städte, sind im Stande, der ärmeren Volksklasse
jene Räucherungsmittel, in der oben vorgeschriebenen
Menge (in bayerischem bürgerlichen Gewichte) und Vor-
bereitung, zu folgenden Preisen zu erlassen: die starke
Essigräucherung zu 5 Kreuzern; die Salpeterräuche-
ung zu 5 und die schwarze Salzräucherung zu 4
Kreuzern; eingeschlossen das Glas für das reine oder mit
Wasser vermischte Vitriolöl, bei dessen Zurückbringung eine
Portion von jeder Räucherung um 1 Krenzer weniger zu stehen
kommt. Wohlhabende aber müssen sich einen etwas höheren
Preis gefallen lassen.
Wo größere Räume zu räuchern sind, als in den oben
gegebenen Vorschriften beispielweise angenommen worden, wird
man besser thun, mehrere solche einzelne Portionen an verschie-
denen Stellen, z. B. der Säle in Lazarethen, Kasernen, Zucht-
Med.-Verordn. 2. Bb. 16