Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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mehr, als durch die weisen Anordnungen Seiner Königlichen 
Majestät rasche ärztliche Hilfe überall möglich gemacht wer— 
den wird. 
11) Bis der herbeigerufene Arzt bei dem Kranken eintrifft, 
werde derselbe einsweilen zu Bett gebracht, und auf passende, 
nicht allzu stürmische Weise erwärmt, an Armen und Beinen 
gerieben und ihm Chamillen-, Melissen- und Pfeffermünzthee 
in mäßigen Quantitäten eingegeben. Auch lege man ihm einen 
sehr großen, ziemlich warmen, selbst etwas heißen Breiumschlag 
aus Weizenkleien in Wasser gesotten und in einen Sack einge- 
füllt auf die Magengegend und selbst über den ganzen Unter- 
leib, und erneuere ihn jede ¼ Stunde. Sehr kaltes Wasser, 
wenn es der Kranke sehr eifrig verlangt, in ganz kleinen 
Quantitäten alle 5 Minnten gereicht, ist bei heftigem Erbrechen 
und Durchfall den warmen theeförmigen Getränken noch vor- 
zuziehen. 
12) Die Anordnung anderer und der eigentlichen Arznei- 
mittel ist von dem herbeigerufenen Arzte zu erwarten. Dieser 
allein kann die Arzneien auswählen, von welchen nach der 
Körperbeschaffenheit des Kranken, der Periode der Krankheit 
und ihrer Verbindung mit andern krankhaften Zuständen vor- 
züglich Hilfe zu erwarten ist, und diese angeordneten Arzneien 
gebrauche man mit Vertrauen und mit der Hoffnung auf einen 
glücklichen Ausgang der Krankkheit. 
13) Ist auf diese Weise in einer Familie ein, oder sind 
mehrere Cholerakranke zu pflegen, so rufe man baldigst einen 
Krankenwärter herbei, soferne nicht die Krankenwart durch Mit- 
glieder der Familie, Anverwandte und Dienstboten vollkommen 
zweckmäßig geschehen kann und gerne geschieht. Die Familien- 
glieder, Angehörigen und Dienstboten können übrigens ohne 
Furcht vor Ansteckung dem Kranken jeden nöthigen und nütz- 
lichen Dienst leisten: 
a. wenn sie nie zwei Nächte nacheinander im Krankenzimmer 
zubringen, vielmehr je eine Nacht schlafen, 
b. zuweilen auch unter Tags das Krankenzimmer verlassen 
und außerhalb desselben frische Luft schöpfen; 
c. Morgens niemals ganz nüchtern bleiben, sondern ein Früh- 
stück von etwas Kaffee, Thee, Wein, Branntwein oder 
geistiger Essenz nehmen und sich die Hände von Zeit zu 
Zeit mit Essig und Wasser waschen. — Zu empfehlen ist 
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