Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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8. 3. 
Mit Strenge ist darauf zu sehen, daß die Unterofficiere 
und Soldaten in der vorgeschriebenen Zeit, also wenigstens alle 
Wochen ihre Hemden, Unterhosen 2c. gegen rein gewaschene 
wechseln, daß die Bettleintücher in der Regel alle Monate 
gegen gewaschene und die wollenen Bettdecken alle halbe Jahre 
gegen gewalkte, außerdem aber so oft umgetauscht werden, als 
durch Ab= und Zugang der Mannschaft in den Casernen ein 
unvermeidlich dienstlicher Wechsel in Belegung der Betten mit 
andern Individuen statt findet. — Gleicher Bedacht ist auf 
den alle vier Monat in der Regel vorgeschriebenen Wechsel des 
Lagerstrohes zu nehmen und nicht zu gestatten, daß altes all 
zu kurzes Stroh etwa mit dem neuen in den Strohsäcken ver- 
einigt, oder ein Strohsack, auf welchem ein krätzig, oder venerisch 
gefundener Mann gelegen, oder welcher durch irgend einen 
Zufall verunreinigt worden, an gesunde Mannschaft abgegeben 
werde; sondern es sind in solchen Fällen die Strohsäcke vor 
ihrem weiteren Gebrauche waschen und mit neuem Stroh füllen 
zu lassen. 
S. 4. 
Das rollirende Schlafen, z. B. der von der Wache kom- 
menden Mannschaft in den Betten der auf die Wache ge- 
kommenen, soll, als der Gesundheit sehr nachtheilig, strengstens 
verboten sein. 
· §.5. 
Eben so streng ist darauf zu halten, daß das Putzen der 
Monturstücke, des Gewehr- und Lederwerks nicht in den 
Kammern, sondern auf den Gängen, oder in besonders dazu 
angewiesenen Kammern geschehe, und daß die Mannschaft nicht 
mit Schuhen oder Stiefeln sich auf die Betten lege. 
8. 6. 
Die schon längst befohlenen, ärztlichen Visitationen der 
Mannschast im Betreffe ihrer Gesundheit, sollen künftig 
wenigstens alle 14 Tage, ohne Ausnahme, vorgenommen 
werden. 
8. J. 
Bei jedem Regimente der Haupt= und jener Garnisonen 
mittlerer Größe, wo sich mehrere Regimenter und Bataillons 
befinden, soll stets ein Chirurg des betreffenden Regiments in 
der Casern desselben die Jour haben, worin die Bataillons-
	        
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