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8. 3.
Mit Strenge ist darauf zu sehen, daß die Unterofficiere
und Soldaten in der vorgeschriebenen Zeit, also wenigstens alle
Wochen ihre Hemden, Unterhosen 2c. gegen rein gewaschene
wechseln, daß die Bettleintücher in der Regel alle Monate
gegen gewaschene und die wollenen Bettdecken alle halbe Jahre
gegen gewalkte, außerdem aber so oft umgetauscht werden, als
durch Ab= und Zugang der Mannschaft in den Casernen ein
unvermeidlich dienstlicher Wechsel in Belegung der Betten mit
andern Individuen statt findet. — Gleicher Bedacht ist auf
den alle vier Monat in der Regel vorgeschriebenen Wechsel des
Lagerstrohes zu nehmen und nicht zu gestatten, daß altes all
zu kurzes Stroh etwa mit dem neuen in den Strohsäcken ver-
einigt, oder ein Strohsack, auf welchem ein krätzig, oder venerisch
gefundener Mann gelegen, oder welcher durch irgend einen
Zufall verunreinigt worden, an gesunde Mannschaft abgegeben
werde; sondern es sind in solchen Fällen die Strohsäcke vor
ihrem weiteren Gebrauche waschen und mit neuem Stroh füllen
zu lassen.
S. 4.
Das rollirende Schlafen, z. B. der von der Wache kom-
menden Mannschaft in den Betten der auf die Wache ge-
kommenen, soll, als der Gesundheit sehr nachtheilig, strengstens
verboten sein.
· §.5.
Eben so streng ist darauf zu halten, daß das Putzen der
Monturstücke, des Gewehr- und Lederwerks nicht in den
Kammern, sondern auf den Gängen, oder in besonders dazu
angewiesenen Kammern geschehe, und daß die Mannschaft nicht
mit Schuhen oder Stiefeln sich auf die Betten lege.
8. 6.
Die schon längst befohlenen, ärztlichen Visitationen der
Mannschast im Betreffe ihrer Gesundheit, sollen künftig
wenigstens alle 14 Tage, ohne Ausnahme, vorgenommen
werden.
8. J.
Bei jedem Regimente der Haupt= und jener Garnisonen
mittlerer Größe, wo sich mehrere Regimenter und Bataillons
befinden, soll stets ein Chirurg des betreffenden Regiments in
der Casern desselben die Jour haben, worin die Bataillons-