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Es sind daher sämmtliche Abtheilungen der Armee hinzu-
weisen, sowohl beurlaubten als beabschiedeten Soldaten den
Befehl zu ertheilen, einer ärztlichen Untersuchung bei dem
betreffenden Amte, falls eine solche veranstaltet werden sollte,
sich auf keine Weise zu entziehen, welches dem Armeecommando
auf dem Bericht vom 14. d. andurch erwiedert wird.
München, den 13. Dezember 1822.
Königliches Kriegsministerium.
An das Armeecommando, also ergangen.
Nr. 846. S. 167.
Ministerial-Entschließung vom 17. Januar 1828, die Aufnahme
von Krätzigen in den Krankenhäusern betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Das allgemeine Krankenhaus in München ist mit Krätzigen
überfüllt; aus allen Gegenden strömen sie hier zusammen, und
es liegen gegenwärtig 123 in demselben.
Wie aus den Krankenhausakten sich ergibt, versammeln
sich hier deßwegen so viele Krätzige, weil man sie in vielen
Krankenhäusern des Königreiches gar nicht aufnimmt. Dieses
hat aber den doppelten Nachtheil, erstens, daß durch Ueber-
füllung des hiesigen Krankenhauses der Raum für andere Kranke
zu gering, und zweitens, daß das Krätzgift durch die Wanderungen
der Kranken im ganzen Lande verbreitet wird.
Die Königliche Kreisregierung erhält den Auftrag, des-
wegen das Geeignete zu verfügen.
Müdnchen, den 17. Januar 1828.
Staatsministerium des Innern.
An die Kgl. Regierung des Oberdonaukreises, K. d. J., also ergangen.
Nachricht den übrigen Kreisregierungen.
Nr. 3222. K. 168.
Ministerial-Entschließung vom 12. März 1828, das unter den
wandernden Handwerksgesellen überhandnehmende Krätzübel betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die von der Königlichen Regierung des Regenkreises in
Folge des Auftrages vom 17. Januar d. J., die Aufnahme
der Krätzigen in den Krankenhäusern betreffend, getroffenen