Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Methode aufzufassen und zu versenden, wobei es derselben zu- 
gleich überlassen wird, den Preis, welchen Dr. Giel für ein 
mit Lymphe gefülltes Haarröhrchen aufrechnen dürfe, selbst zu 
bestimmen. 
Der Kgl. Regierung des Isarkreises wird dieses auf ihren 
Bericht vom 31. Januar d. J. zur weitern Verfügung erwiedert. 
München, den 2. April 1830. 
Staatsministerium des Innern. 
An die Königl. Regierung des Isarkreises, K. d. J., also ergangen. 
Nr. 6570. K. 215. 
Ministerial-Entschließung vom 3. April 1833, die Schutzpocken- 
Impsstoff-Versendungen des Central-Impfarztes dahier Dr. Giel 
für das Jahr 1831/32 betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Königlichen Regierung des Isarkreises, Kammer des 
Innern, wird auf den Bericht vom 10. v. Mts., die Schutz- 
pocken-Impfstoff-Versendungen des Central = Impfarztes dahier 
Dr. Giel für das Jahr 1831/32 betr., Nachstehendes erwiedert. 
1) Vor der Hand soll der Impfstoff noch in Haarröhrchen, 
in Folge der Ministerial-Anordnung vom 2. April 1830 ver- 
sendet werden. 
2) Sämmtliche Gerichtsärzte sind unverweilt aufzufordern, 
sich gutachtlich zu äußern, ob die frühere Versendungsart in 
Etuisnadeln und zwischen Glasplatten entschieden den Vorzug 
vor der angeordneten Versendung in Haarröhrchen verdiene. 
Das Resultat ist alsdann mit gutachtlichem Bericht vorzulegen. 
München, den 3. April 1833. 
Staatsministerium des Innern. 
An die Königl. Regierung des Isarkreises, K. d. J., also ergangen. 
Nachricht den übrigen Kreisregierungen. 
Nr. 21,822. S. 216. 
Ministerial-Entschließung vom 19. August 1833, die Schutzpocken- 
Impfstoff-Versendungen des Central-Impfarztes Dr. Giel dahier betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Königl. Kreisregierung wird in Bezug auf die Schutz- 
pocken-Impfstoff-Versendungen des Central-Impfarztes Dr. Giel 
dahier Nachstehendes zur Entschließung eröffnet:
	        
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