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Lymphe, wenn sich der Tropfen an die untere Mündung des
Canals anlegen würde, zum Theile zerstäuben. Dieses raschen
Luftaustrittes wegen ist es nicht zu rathen, die Lymphe bei
senkrecht nach unten gehender Richtung des Haarröhrchens aus
selbem zu blasen, man mag es frei halten, oder auf die Impf-
nadel oder eine Glasplatte aufsetzen.
17) Den Tropfen der Lymphe, der sich an die äußere
untere Wand der Glasröhre angelegt hat, faßt man nun ent-
weder mit der Impfnadel auf, oder streicht ihn auf eine
Glasplatte.
18) Jedenfalls kann man mit der Lymphe eines solchen
Glasröhrchens 6—8 Kinder impfen.
München, den 19. August 1833.
Nr. 30,646. S. 212.
Ministerial-Entschließung vom 14. November 1833, die Impfglas-
röhrchen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Der Königlichen Regierung des Isarkreises, Kammer des
Innern, wird auf den Bericht vom 2. v. M., die Impfglas-
Röhrchen betr., Folgendes erwiedert:
Die eingesendeten, anliegend zurückfolgenden Impfglas=
Röhrchen, deren sich der Central-Impfarzt Dr. Giel zur Auf-
fassung und Aufbewahrung der flüßigen Kuhpockenlymphe bis-
her bediente, entsprechen keineswegs der diesfalls erlassenen
Instruktion.
Die Nachtheile, welche aus dem Gebrauche von solchen
bauchigten Impfglas-Röhrchen entstehen, sind in der Anlage
näher bezeichnet.
Damit nun künftig der Erfolg der flüßig zu versendenden
Kuhpockenlymphe mehr gesichert und ihre Aufbewahrung im
Sinne der diesfalls erlassenen Instruktion geschehe, hat die
Königliche Kreisregierung den Central-Impfarzt Dr. Giel
hienach gehörig zu belehren und anzuweisen, daß er sich künftig
nur solcher Impfglas-Röhrchen zu bedienen habe, wie sie die
Instruktion vorschreibe, zu welchem Ende der Königlichen Kreis-
regierung anliegend Muster solcher Röhrchen, wie sie vorge-
schrieben sind, mitgetheilt werden.