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Impfperiode muthmaßlichen aber bestimmt anzugebenden Be-
darf an Bogen und Buch für Impflisten, Impftabellen, Schutz-
pocken-Impfscheine, allgemeine Uebersicht und Kostenverzeichnisse
auf unftankirte Bestellung kosten= und portofrei zu beziehen.
Die dermalen noch vorräthigen Formulare werden vom ge-
nannten Buchdrucker gegen Ersatz der Auslagen zurückge-
nommen.
7) Als Ersatz der Kosten für die Formularien ist für jede
gelungene Impfung ein Krenzer zu berechnen, nach vor-
gängiger revisorischer Feststellung der hierüber in Duplo anher
einzusendenden Berechnung nach Abschlag der treffenden, den
Gemeinden zu Gute kommenden Impf-Strafen in bisheriger
Weise von den Gemeinden zu erheben und der Regieverwaltung
der k. Regierung einzusenden, welche die Abrechnung mit dem
Buchdrucker Brügel besorgt.
Ansbach, 4. Februar 1857.
Kgl. Regierung von Mittelfranken, K. d. J.
Nr. 28,915. F. 233.
Entschließung der k. NRegierung von Oberbayern, K. d. J., vom
26. März 1858, die Schutzpockenimpfung betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
Da die Zeit des jährlich vorzunehmenden Impfungs-Ge-
schäftes heranrückt und die in den Vorjahren gemeldeten Er-
gebnisse hin und wieder Mängel, theils in der Ausführung
theils in den Erfolgen desselben, erblicken ließen, so ergehen zur
Vermeidung fernerer Uebelstände an sämmtliche k. Gerichtsärzte
von Oberbayern nachstehende Erinnerungen.
1) Vor Allem ist die Herstellung der Liste der zu Impfen-
den genau und vorschriftmäßig zu veranlassen und hiebei auf
ein richtiges Verzeichniß derjenigen Bedacht zu nehmen, welche
a) im Vorjahre und noch nicht zum dritten Male erfolglos
und p) vor 5 Jahren nur mit dem Erfolge einer Pustel ge-
impft worden waren, weil Diese nach den allerhöchsten Ver-
ordnungen vom 20. September 1839 und 17. Dezember 1852
wiederholt zu impfen sind.
2) Um günstige Erfolge für die Impfung zu gewinnen, ist
unstreitig das Abimpfen von Arm zu Arm die sicherste Methode