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behörden des Kreises anzuweisen, auf die genaue Einhaltung
der darin enthaltenen Bestimmungen in vorkommenden Fällen
sorgfältig zu wachen.
München, den 9. Juli 1822.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche k. Kreis-Regierungen, K. d. J., also ergangen.
Nachstehende charakteristische Beschreibung, so wie die da-
gegen nothwendigen polizeilichen Anstalten, nebst einem Anhange
derjenigen Obliegenheiten, welche von den aufgestellten Thier-
ärzten zu erfüllen sind, werden hiermit zur genauen und allge-
gemeinen Kenntniß gebracht, da das Uebel der Milzseuche in
einigen Landgerichten ausgebreiteter zu werden droht.
8. 1.
Dieses Uebel kommt bald unter dem Namen Milzbrand,
Karbunkelkrankheit, Knotenkrankheit, Beulenseuche, fliegendes
oder wildes Feuer, vagirender Anthrax, Sommerseuche, gelber
Knoten, gelber Schelm, sibirische Krankheit 2c. vor (Anthrar
vagans, charbon volant.)
8. 2.
Allgemeine Eigenschaften.
Eine im Sommer (bisweilen auch im Frühjahre) bei an-
haltend heißer und trockener Witterung, besonders in niedrigen,
feuchten und Ueberschwemmungen ausgesetzten Gegenden vor-
kommende höchst hitzige, meist tödtliche mit Ablagerungen auf
innere oder äußere Theile, in seltenen Fällen auf beide zugleich,
verbundene Krankheit. Sie entsteht gewöhnlich schnell (plötzlich)
und in verschiedenen nicht selten weit auseinander liegenden
Gegenden zu gleicher Zeit, läßt nach, und hört ganz auf, wenn
auf die heiße Witterung anhaltende Kühle folgt, geht aber selten
aus einer Jahreszeit in die andere über, ist im Winter sehr
selten, und dann blos sporadisch.
Sie befällt Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel,
und sogar das Wild der Wälder; sie ergreift wilde und zahme
Arbeits-, Stall= und Weidethiere, jedes Geschlecht, jedes Alter,
am meisten aber die gesündesten, stärksten, besten Stücke, tödtet
diese sehr oft plötzlich, ohne vorausgehende Krankheitszeichen,
zeigt aber auch einen minder raschen Gang, und endet dann
erst am 3ten, 4ten Tage, auch später mit dem Tode unter