Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Immer müssen die Hunde reinlich gehalten, fleißig gekämmt, 
gestrigelt, gewaschen, und die zottigen wenigst zweimal des 
Jahres geschoren werden. Den Sommer über soll man sie 
öfters im Wasser herum schwimmen lassen; ihre Ställe müssen 
öfters ausgeputzt und mit frischem Stroh versehen werden. 
Im Winter sollen die Hunde in warmen, mit Stroh gut 
versehenen Ställen vor Kälte, Wind und Nässe wohl verwahrt 
werden, und immer mit reinem Wasser wohl versehen sein, 
worauf vorzüglich bei strengem Winter zur sehen ist, indem ihnen 
da das Trinkwasser sehr oft gefriert. 
Sehr schädlich ist es, wenn die Hunde lange Zeit unter 
einem heißen Ofen oder an das Feuer mit dem ganzen Körper 
oder nur mit dem Kopfe liegen; man hat dadurch die Hirnent- 
zündung und Wuth bei ihnen entstehen sehen. 
Im Sommer müssen die Hunde immer frisches, reines 
Wasser im Ueberfluß zum Saufen haben. Sie sollen in dieser 
Jahreszeit weder durch Jagen, Hetzen oder andere starke Be- 
wegungen lange erhitzt, noch anhaltend den heißen Sonnen- 
strahlen ausgesetzt werden, und wäre es doch geschehen, so muß 
man dafür sorgen, daß sie, wenn sie sich etwas abgekühlt haben, 
hinlänglich zu saufen bekommen. — Weder bei starker Hitze, 
noch bei heftiger Kälte darf ein Hund zum Zorne gereizt, noch 
weniger hernach vom Saufen abgehalten werden; liegt ein Hund 
an der Kette, so ist dies um so nöthiger, weil er sich ohnehin hier 
in einer Art von Zwangszustand befindet, der ihn unwillig macht. 
Man unterdrücke den Begattungstrieb nicht, sondern sorge 
vielmehr für dessen Befriedigung. Sehr alte Hunde müssen 
getödtet werden, indem diese viel eher, als junge Hunde, auch 
bei geringern Veranlassungen wüthend zu werden pflegen. 
Wer diese wenigen Maßregeln befolgt, wird nicht so leicht 
besorgen dürfen, daß ihm sein Hund wüthend wird, und wenn 
es dessen ungeachtet geschehen sollte, so hat er sich doch we- 
nigstens keine Vorwürfe einer Vernachlässigung von seiner 
Seite zu machen. 
§. 7. Für einen Hund, bei dem die Wuth schon ausge- 
brochen ist, ist keine Rettung möglich, und nur ein Unsinniger 
könnte es wagen, einem solchen Thiere Medikamente einzugeben, 
indem jedermenn dabei sein Leben offenbar in Gefahr setzte.
	        
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