Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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bütersauern  oder  ranzigen  (scharffettigen)  Geschmack  und  einen

wiberlichen  eiterartigen  Geruch:  Wo  man  im  Geringsten  etwas

dei  Art  bemerkt,  lasse  man  die  Würste  liegen.
[Waurstspritzen.

Nr.  50,426.  S.  219.

Enischließung  der  k.  Regierung  von  Oberbayern,  K.  d.  J.,  vom
20.  Juli  1855,  die  Handhabung  der  Viktualienpolizei,  hier  Visitation
  der  Wurstspritzen  betr.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs  v.  Bayern.

Durch  sachentsprechenre  Crhebungen  ist  dargethan,  daß
die  seither  üblichen  Ansteckröhrchen  an  Wurstspritzen  von  Messing
  oder  Gelbguß  namentlich  an  den  inneren  Seiten  sehr  schwer
in  gehörig  reinem  Zustande  zu  erhalten  sind,  ohne  solchen  aber
Grünspan  ansetzen  und  durch  riesen  die  Gesundheit  gefährden.
Die  unterferligte  Stelle  sieht  sich  demgemäß  veranlaßt,  den
Gebrauch  dieser  Ansteckröhrchen  von  Messing,  Gelbguß  oder
Kupfer  zu  verbieten  und  solche  von  ganz  reinem  englischen  Zinn
mit  Zink  versetzt,  oder  von  gut  verzinntem  Eisenblech  anzuordnen.

Die  betreffenden  Behörden  haben  für  geeignete  Publikation
dieser  Anordnung  Sorge  zu  tragen,  deren  strenge  Befolgung
bei  den  Viktualien-Visitationen  zu  überwachen  und  gegen  Contravenienten
  strafend  einzuschreiten.

München,  den  20.  Juli  1855.

Königliche  Regierung  von  Oberbayern,  K.  d.  J.
Praes,  abs.  Hermann,  I.  Direktor.

Xäse.

Nr.  23,831.  S.  220.

Ministerial-Entschließung  vom  24.  August  1834,  Vergistung  durch
Käse  betr.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Es  hat  sich  im  Juni  d.  J.  der  Fall  ergeben,  daß  zu  Zell,
Landgerichts  Würzburg,  5  erwachsene  Personen  und  2  Kinder
durch  den  Genuß  eines  scharfen,  wahrscheinlich  schon  in  faulige
Gährung  übergegangenen,  sogenannten  Kuhkäses  plötzlich  mit
allen  heftigen  Erscheinungen  einer  Vergiftung  erkrankten,  woran
auch  eines  der  Kinder  gestorben  ist.

Die  Königl.  Kreisregierung  wird  von  diesem  Vorfalle  zu