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bütersauern oder ranzigen (scharffettigen) Geschmack und einen
wiberlichen eiterartigen Geruch: Wo man im Geringsten etwas
dei Art bemerkt, lasse man die Würste liegen.
[Waurstspritzen.
Nr. 50,426. S. 219.
Enischließung der k. Regierung von Oberbayern, K. d. J., vom
20. Juli 1855, die Handhabung der Viktualienpolizei, hier Visitation
der Wurstspritzen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs v. Bayern.
Durch sachentsprechenre Crhebungen ist dargethan, daß
die seither üblichen Ansteckröhrchen an Wurstspritzen von Messing
oder Gelbguß namentlich an den inneren Seiten sehr schwer
in gehörig reinem Zustande zu erhalten sind, ohne solchen aber
Grünspan ansetzen und durch riesen die Gesundheit gefährden.
Die unterferligte Stelle sieht sich demgemäß veranlaßt, den
Gebrauch dieser Ansteckröhrchen von Messing, Gelbguß oder
Kupfer zu verbieten und solche von ganz reinem englischen Zinn
mit Zink versetzt, oder von gut verzinntem Eisenblech anzuordnen.
Die betreffenden Behörden haben für geeignete Publikation
dieser Anordnung Sorge zu tragen, deren strenge Befolgung
bei den Viktualien-Visitationen zu überwachen und gegen Contravenienten
strafend einzuschreiten.
München, den 20. Juli 1855.
Königliche Regierung von Oberbayern, K. d. J.
Praes, abs. Hermann, I. Direktor.
Xäse.
Nr. 23,831. S. 220.
Ministerial-Entschließung vom 24. August 1834, Vergistung durch
Käse betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Es hat sich im Juni d. J. der Fall ergeben, daß zu Zell,
Landgerichts Würzburg, 5 erwachsene Personen und 2 Kinder
durch den Genuß eines scharfen, wahrscheinlich schon in faulige
Gährung übergegangenen, sogenannten Kuhkäses plötzlich mit
allen heftigen Erscheinungen einer Vergiftung erkrankten, woran
auch eines der Kinder gestorben ist.
Die Königl. Kreisregierung wird von diesem Vorfalle zu