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Pranntweine.
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Ministerial-Entschließung vom 19. April 1826.
Auf Befehl Seiner Najestät des Königs.
Auf Veranlassung einer Vorstellung — den Gebrauch und
Verkauf des Branntweins betreffend — wurde eine nähere Prü-
fung verfügt und dadurch ermittelt, daß der im Handel be-
findliche Branntmein sehr häufig fuselig und nicht selten auch
mehr oder weniger mit Kupfer verunreiniget sei.
Die Königl. Regierungen werden daher unter Mittheilung
des beifolgenden Auszugs aus dem hierüber erstatteten Berichte
an die Königl. Academie der Wissenschoften auf diesen Ge-
genstand aufmerksam gemacht, und dabei zugleich beauftragt,
dahin zu wirken, daß kein Verkauf fuseligen oder kupferhaltigen
Branntweins zur Consumtion für Menschen als Getränk, oder
zur direkten Anwendung in Arznelen gestattet werde.
München, den 19. April 1826.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtliche Kreisregierungen, K. d. I., also ergangen.
Auszug des an die Königl. Academie der Wissenschaften unterm
11. Februar 1826 erstatteten Berichts, die Branntweine betr.
Das ätherische fettige Fuselöl ist eine für die Gesundheit
so schädliche Substanz, daß sie den langsam wirkenden Giften
beigezählt werden kann. Leider wird fuseliger Branntwein
nicht nur für sich in großer Menge consumirt, sondern selbst
in Officinen hin und wieder Weingeist gebraucht, der an Ge-
halt von diesem Oel nicht ganz frei ist, und den Arzneien, wie
sie besonders auf dem Lände an vielen Orten nicht mit gehöri-
ger Vorsicht verfertiget werden, nachtheilige Eigenschaften geben
kann. Dieses Oel ist zwar in dem Weingeiste nach der Ver-
schiedenheit der Mutterkörper, aus welchen er bereitet wird,
wie schon der selige Academiker und Hofrath Gehlen in der
Königl. Academie der Wissenschaften vortrug, verschieden;
allein diese Verschiedenheiten sind nicht so bedeutend, daß sie
seine schädliche Beschaffenheit, und zwar selbst nicht in dem
aus Wein bereiteten Weingeiste oder in jenem der Steinfrüchte,