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AInktruktion
zur Vornahme der Hunde-Vistation im Regiernugsbezirke Oberbayern.
8. 1. Die Hunde-Visitation und mit dieser die Kontrole
der Katastereinträge ist in sämmtlichen Distriktspolizei-Bezirken
von Oberbayern alljährlich wenigstens einmal vorzunehmen, und
muß mit dem Schlusse des Monats Mai beendet sein.
§. 2. Jede Distriktspolizei-Behörde bestimmt die Tage
und Stunden der in allen Gemeinden vorzunehmenden Hunde-
Visitationen, und ordnet hiezu den Thierarzt, oder insoferne in
einem Polizeibezirke zur Zeit ein solcher noch nicht aufgestellt
sein sollte, einen verlässigen Wasenmeister, welcher jedoch eigens
D’ezu zu verpflichten ist, ab. — Ferner hat diesen Hundevisita-
tionen in Gemeinden mit magistratischer Verfassung, ein von
dem Magistrate abzuordnendes Magistratsmitglied, in den Land-
gemeinden aber der Gemeinde-Vorsteher oder dessen Stellver-
treter beizuwohnen.
§. 3. Alle vorfindigen, angebunden vorzuführenden Hunde
sind in das angelegte Kataster mit genauer Einhaltung der vor-
gezeichneten Rubriken einzutragen. Dieses Kataster ist an die
Distriktspolizeibehörde einzuliefern, welche dasselbe revidirt und
mit ihren Verfügungen an die Ortspolizeibehörde zur Wahr-
nehmung des Vollzuges wieder zurückgibt. Dasselbe bleibt dem
Thierarzte oder Wasenmeister zur Einsicht stets geöffnet.
§. 4. Der Thierarzt oder Wasenmeister hat den Gesund-
heitszustand der vorgeführten Hunde mit gewissenhafter Ge-
nauigkeit zu untersuchen, und sein Augenmerk ganz besonders
auf die der Wuth verdächtigen Hunde zu richten.
8 5 Zur gründlichen Beurtheilung werden nach dem
gegenwärtigen Stande der Wissenschaft hier die Merkmale der
beginnenden oder schon ausgebrochenen Hundswuth angegeben.
Die ersten Merkmale der entstehenden Wuth sind: eine
Veränderung in der Munterkeit der Hunde, und zwar bald eine
größere Reizbarkeit, Munterkeit, Neigung zum Zorn, bald auch
eine bemerkbare Trägheit und Unfolgsamkeit, eine erhöhte Tem-
peratur der Nasenspitze, Wechsel des Appetits, vermehrter
Glanz und größere Röthung der Augen, Erweiterung der Pu-
pille, ein eigenthümlich veränderter Blick u. dgl. mehr.