Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

VII 
XIII. Abtritt= und Sczwindgruben, Düngerstätten E. 276 Seite 
bis 279)= 561—568 
XIV. Schädliche Beschaftigungen, Fabriken und zwar: 
Beinschwarz= und Salmiakfabrik (§. 280) . 569 
Die Phosphorzündholz-Fabriken. Kieferknochen- 
krankheit (§. 281) 570—572 
Die Verwendung der werktagsschulpflichtigen Ju- 
gend in Fabriken (§. 282—283) 572—575 
Die Anlegung von dabriken an geeigneten Biiten 
(§. 284) . 575—576 
XV. Schädliche Einflusse in der Schule, und war: 
Die überhandnehmende Kurzsichtigkeit unter der 
Jugend (§. 285—290) 576—590 
Die überhandnehmende Verkrümmung des Rück- 
grates unter der weiblichen Jugend (§. 291) 590—591 
Verhinderung der Ansteckung in Schulen (8. 292) 591 
Gesundheitsverhältnisse der Kleinlinder - Bewahr- 
Anstalten (§ 293) 591—592 
Die Gesunbettserbahnise der Scullringe 
(§. 2944) 593 
Esster Arlieel. 
Sorge für den Gesundheitszustand überhaupt, 
besonders auf dem platten Lande. 
Der Gesundheitszustand *W dem Platten 2, Lande *& 295 
bis 301) 593—611 
Badeanftallen (6. 302) 611—612 
Baden im Freien (§. 303) 612—613 
Schwimmübungen (§. 304—307). 613—616 
Turnübungen . 308— 316) .... 616—626 
Wasserbedarf (S. 31010)0 626—627 
Zwölfter Artikel. 
Mepizinalpolizeiliche Ueberwachung der kirchlichen 
Ceremonien der Juden. 
Beerdigung (§. 318—331)0 627—640 
Beschneidung (§. 330) 640—641 
Kellerquellenbäder (§. 333—334) 641—642 
Bemerkung. 
Der vierte und zugleich letzte Band wird den Schluß der me- 
dizinal-polizeilichen Institutionen, die Vorschriften über dle gericht- 
liche Medizin, solche Verordnungen, welche während des Drucks die- 
ses Werks veröffentlicht wurden und in die früheren Bände nicht 
mehr aufgenommen werden konnten, dann diejenigen Erlasse enthal- 
ten, welche in Folge der jüngsten Organisation der Justiz und Ver- 
waltung erschienen sind.
	        
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