Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr. 13,595. #§#. 32. 
Ministerial-Entschließung vom 14. Mai 1835, die Ausbreitung der 
Räudekrankheit unter den Schafen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Hierneben folgt ein Abdruck von der unterm 7. Mai d. J. 
von dem Königlichen Staatsministerium der Finanzen an die 
Königliche General-Zolladministration im bemerkten Betreffe 
erlassenen Entschließung zu Wissenschaft. 
München, den 14. Mai 1835. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Königl. Kreisregierungen, K. d. I., also ergangen. 
Abdruch der allegirten Entschließung. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die Königliche General-Zolladministration empfängt an- 
liegend ein Exemplar des von dem Königl. Staatsministerium 
des Innern unterm 27. vorigen Mts. an sämmtliche Kreis- 
regierungen erlassenen Ausschreibens, sammt Beilagen, die 
Ausbreitung der Räudekrankheit unter den Schafen betreffend, 
gegen Remission unter dem Auftrage, die Grenzzoll-Behörden, so 
wie die Anmeldestellen und Chausseegeld -Erhebungsstationen, 
unter Berufung auf die durch die Intelligenzblätter erfolgende 
Bekanntmachung anzuweisen, den allenfallsigen Requisitionen 
der betreffenden Polizeibehörden, in Beziehung auf den Ein-, 
Aus= und Durchtrieb der Schafe jedesmal unverweigerlich zu 
entsprechen. 
München, den 7. Mai 1835. 
Staatsministerium des Innern. 
An die Königliche General-Zolladministration also ergangen. 
Nr. 3089. #. 33. 
Ministerial-Entschließung vom 3. März 1836, das Regulativ über 
die bei Untersuchung der Schafe zu erhebenden Gebühren betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die Königliche Kreisregierung, Kammer des Innern, em- 
pfängt nachträglich der wegen der Ausbreitung der Räudekrank- 
heit unter den Schafen erlassenen Ministerial-Entschließung
	        
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