Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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rseh  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

W  5.

München,  den  12.  Februar  1897.

Juhalt:

Bekanntmachung  vom  6.  Februar  1897,  erster  Nachtrag  zum  Gesammtverzcichniß  der  den  Militäranwärtern
in  den  Bundesstaaten  vorbehaltenen  Stellen  betreffend.

Nr.  2735.

Bekanntmachung,  erster  Nachtrag  zum  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwärtern  in  den
Bundesstaaten  vorbehaltenen  Stellen  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern  und  K.  firiegsministerinm.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  24.  Jannar  v.  Is.  —  Gesetz=  und
Verordnungoblatt  S.  29  ff.  —  wird  der  im  Centralblatte  für  dad  Deutsche  Neich  vom

laufenden  Jahre  Seite  2  veröffentlichte  erste  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichnisse  der  den
Militäranwärtern  in  den  Bundesstaaten  vorbehaltenen  Stellen  zur  allgemeinen  Kenntniß
gebracht.

München,  den  6.  Februar  1897.

Frhr.  v.  Feilitzsch.  Frhr.  v.  Asch.

Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.
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