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rseh und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
W 5.
München, den 12. Februar 1897.
Juhalt:
Bekanntmachung vom 6. Februar 1897, erster Nachtrag zum Gesammtverzcichniß der den Militäranwärtern
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend.
Nr. 2735.
Bekanntmachung, erster Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den
Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und K. firiegsministerinm.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Jannar v. Is. — Gesetz= und
Verordnungoblatt S. 29 ff. — wird der im Centralblatte für dad Deutsche Neich vom
laufenden Jahre Seite 2 veröffentlichte erste Nachtrag zu dem Gesammtverzeichnisse der den
Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntniß
gebracht.
München, den 6. Februar 1897.
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.
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