Full text : Verwaltungs- und Gerichtsverfassung der deutschen Schutzgebiete.

66  Zweiter  Teil.  Landesrecht.

und  die  Macht  der  Häuptlinge  nur  sehr  gering,  besonders  an  der
Küste,  wo  jedes  Dorf  seinen  Häuptling  hat.  In  solchen  Fällen  erfordert
  es  das  Interesse  der  Regierung,  die  Stellung  der  Häuptlinge
zu  heben.  —  Soweit  es  angängig  ist,  wird  den  Häuptlingen  gestattet,
auf  ihre  Kosten  Dorfpolizisten  zu  halten.  Für  ihre  dienstlichen  Handlungen
  haben  die  Häuptlinge  aufzukommen.  —  Um  die  Verwaltung
in  möglichst  enger  Fühlung  mit  den  Häuptlingen  zu  halten  und
damit  auch  die  Scheu  entfernt  wohnender  Stämme  zu  beseitigen,
halten  einzelne  Bezirke  regelmäßige  Häuptlingstage  am  Verwaltungssitze
  ab.  Es  wird  hier  den  Häuptlingen  Gelegenheit  gegeben,  etwaige
  Anliegen  bei  dem  Bezirksleiter  anzubringen  und  so  allmählich
Interesse  an  der  Verwaltung  des  Bezirkes  zu  gewinnen!).

Die  Organisation  der  Rechtspflege  machte  in  Togo  eine  Entwickelung
  durch.  Zunächst  hielt  sich  die  Regierung  möglichst  von
aller  Einmischung  in  die  inneren  Streitigkeiten  der  Eingeborenen
zurück.  Man  griff  regelmäßig  nur  auf  ausdrückliches  Ansuchen  ein.
Die  Amtavorsteher  in  Klein-Popo  und  Lome  wirkten  nur  als  Schiedsrichter
  zwischen  Eingeborenen  und  zwischen  Weißen  und  Eingeborenen.
  Im  übrigen  wurden  die  Prozesse,  die  Palaver,  durch  die
hergebrachten,  aus  Häuptlingen  und  Ältesten  zusammengesetzten
Eingeborenen-  oder  Dorfgerichte  erledigt.  Kleinere  Eingeborenengemeinschaften
  sind  vielfach  zu  Gerichtszwecken  größeren  Häuptlingsorten
  angeschlossen?).

Es  vollzieht  sich  nun  eine  Entwickelung,  in  deren  Verlauf  die
Macht  der  Häuptlingsgerichte  abgeschwächt  wird.  Die  Regierung
beginnt,  aie  zu  beaufsichtigen?),  ihre  Existenz  von  einer  Genehmigung
  abhängig  zu  machen®),  Wichtigere  Angelegenheiten  werden
von  den  Amtsvorstehern  und  Stationsleitern  erledigt5).  Der  Landeshauptmann
  wird  in  Eingeborenensachen  allgemein  höchste  Instanz,
nur  mit  seiner  Genehmigung  dürfen  Todesurteile  vollstreckt  werden®).
Endlich  macht  er  sich  auch  zur  ersten  und  letzten  Instanz  in  allen
Fällen,  in  welchen  Eingeborene  ihn  um  eine  Entscheidung  angehen;
es  wurde  1894  ein  für  allemal  ein  bestimmter  Tag  der  Woche  als
Palavertag  festgesetzt,  an  welchem  es  jedem  Eingeborenen  freiı)

  ermrieir  1000,  1901,  1902.  *)  Denkschriften  1801,  1892,  1893.
%)  Denkschrift  %)  Denkschrift  1893.
®)  Denkschriften”  Bos,  1894.  ®)  Denkschriften  1892,  1893,  1894.