66 Zweiter Teil. Landesrecht.
und die Macht der Häuptlinge nur sehr gering, besonders an der
Küste, wo jedes Dorf seinen Häuptling hat. In solchen Fällen erfordert
es das Interesse der Regierung, die Stellung der Häuptlinge
zu heben. — Soweit es angängig ist, wird den Häuptlingen gestattet,
auf ihre Kosten Dorfpolizisten zu halten. Für ihre dienstlichen Handlungen
haben die Häuptlinge aufzukommen. — Um die Verwaltung
in möglichst enger Fühlung mit den Häuptlingen zu halten und
damit auch die Scheu entfernt wohnender Stämme zu beseitigen,
halten einzelne Bezirke regelmäßige Häuptlingstage am Verwaltungssitze
ab. Es wird hier den Häuptlingen Gelegenheit gegeben, etwaige
Anliegen bei dem Bezirksleiter anzubringen und so allmählich
Interesse an der Verwaltung des Bezirkes zu gewinnen!).
Die Organisation der Rechtspflege machte in Togo eine Entwickelung
durch. Zunächst hielt sich die Regierung möglichst von
aller Einmischung in die inneren Streitigkeiten der Eingeborenen
zurück. Man griff regelmäßig nur auf ausdrückliches Ansuchen ein.
Die Amtavorsteher in Klein-Popo und Lome wirkten nur als Schiedsrichter
zwischen Eingeborenen und zwischen Weißen und Eingeborenen.
Im übrigen wurden die Prozesse, die Palaver, durch die
hergebrachten, aus Häuptlingen und Ältesten zusammengesetzten
Eingeborenen- oder Dorfgerichte erledigt. Kleinere Eingeborenengemeinschaften
sind vielfach zu Gerichtszwecken größeren Häuptlingsorten
angeschlossen?).
Es vollzieht sich nun eine Entwickelung, in deren Verlauf die
Macht der Häuptlingsgerichte abgeschwächt wird. Die Regierung
beginnt, aie zu beaufsichtigen?), ihre Existenz von einer Genehmigung
abhängig zu machen®), Wichtigere Angelegenheiten werden
von den Amtsvorstehern und Stationsleitern erledigt5). Der Landeshauptmann
wird in Eingeborenensachen allgemein höchste Instanz,
nur mit seiner Genehmigung dürfen Todesurteile vollstreckt werden®).
Endlich macht er sich auch zur ersten und letzten Instanz in allen
Fällen, in welchen Eingeborene ihn um eine Entscheidung angehen;
es wurde 1894 ein für allemal ein bestimmter Tag der Woche als
Palavertag festgesetzt, an welchem es jedem Eingeborenen freiı)
ermrieir 1000, 1901, 1902. *) Denkschriften 1801, 1892, 1893.
%) Denkschrift %) Denkschrift 1893.
®) Denkschriften” Bos, 1894. ®) Denkschriften 1892, 1893, 1894.