86. Togo. 67
stand, seine Wünsche und Beschwerden vorzubringen. In Fällen,
in denen auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Häuptlingsgerichtes
oder über Zweifel eines solohen Gerichtes bezüglich der
Urteilsfindung zu entscheiden war, wurden vom Landeshauptmann
Häuptlinge zur Beratung hinzugezogen!).
Von einschneidender Bedeutung wurde dann die auch für Kamerun
geltende, schon erwähnte Verordnung des Reichskanzlers vom
22. April 1896. Die Strafgerichtsbarkeit wird demgemäß in den
Bezirksämtern von den Bezirksamtmännern, in den selbständigen
Stationsbezirken von den Bezirksleitern auageübt?). Sie haben diese
Gerichtsbarkeit auch außerhalb ihres Bezirkes gegenüber dem sie
begleitenden eingeborenen Personal ihres Bezirkes?). Während ihrer
Abwesenheit von dem Amtssitze werden sie nicht ohne weiteres duroh
ihren Amtsvertreter auch in diesen strafrichterlichen Befugnissen
vertreten, sondern die letzteren müssen von ihnen dem Vertreter
ausdrücklich übertragen sein, indessen kann die Übertragung —
wenn nicht der Gouverneur einen größeren Umfang genehmigt —
hinsichtlich der Befugnis, die Strafen zu bemessen, nur in bestimmten
Grenzen geschehen. Die Übertragung kann auch in geringerem Umfange
als höchstens zulässig, stattfinden®). Führer von Expeditionen
haben nur dann Strafgerichtebarkeit, wenn sie ihnen besonders übertragen
und dadurch die Expedition zu einer amtlichen geworden ist).
— Aber nicht nur die Strafgerichtebarkeit, sondern auch die bürgerliche
wurde in die Hand der Bezirksamtmänner und -leiter gelegt,
die auch hier die Häuptlinge zur Beratung heranziehen®). Sie sind
zuständig in Rechtastreitigkeiten zwischen eingeborenen Parteien
und in solchen, in denen ein Weißer Kläger, ein Eingeborener Beklagter
ist. — Die grundsätzliche Zuständigkeit der weißen örtlichen
Verwaltungsbehörden schließt indessen nicht aus, daß die Entscheidung
weiter durch die eingeborenen Häuptlinge ergeht, soweit
nicht ein öffentliches Interesse im Spiele ist, oder soweit in Zivilsachen
beide Parteien sich der Gerichtebarkeit desselben gutwillig
unterwerfen. Diese Häuptlingsgeriohtebarkeit wird nicht bloß geduldet,
sondern im Gegenteil vielfach gefördert. Nur auf Beschwerde
ı) Denkschrift 1894. ?*) Denkschrift 1898.
%) Dienstanweisung v. 10. Januar 1908, Ziffer 7.
*) Daselbst, Zifferl. $®) Daselbst, Ziffer 7. ®) Denkschriften 1808 u. 1898.
5*®