Full text : Die Wappen und Siegen der deutschen Staedte/Flecken und Doerfer. Erstes Heft. (1)

Allgemeine  Vorbemerkungen.“

„Ich  bin  und  bleibe  nun  einmal  der  alte  Narr,  der  mit  niederlaͤndischem
Erust  nicht  nachlaͤßt,  bis  die  Ausiuͤhrung  so  weit  gebracht  ist,  als  auf's
strengste  nach  den  Umständen  gefordert  werden  kann.“

(Sülpiz  Boisserée  an  Ludwig  Tieck.)

as  biermir  beginnende  Werk  verfolgt  neben  einem  idealen  namentlich  auch  den
praktischen  Sweck:  die  Wappen  und  Siegelbilder  der  innerhalb  der  polirischen
Grenzen  des  neuen  deutschen  Reiches  gelegenen  Secdre,  Flecken  und  Dörfer  zu
beschreiben  und  für  das  jetzt  geführre  wappen  der  beiden  ersteren  eine
heraldisch  annehmbare  bildliche  Vorlage  zu  geben.  Bei  dieser  sind  wahrscheinliche
oder  selbst  zweifellose,  aber  schon  rraditrionell  gewordene  Irrrümer  der  amtlichen.
Darstellung  weder  eigenmcchrig  verbesserr,  noch  ist,  was  in  fachwissenschaftlichen
Schriften  oft  geschiehr,  das  Bild  des  klresten  Stadtsiegels,  unbekümmert  um
die  im  Laufe  der  Feiren  damit  vorgegangenen  Umänderungen,  als  heuriges
Stadt  wappen  aufgestelle  worden.  Es  ward  vielmehr  hier  der  Abbildung  sters
der  Inhalr  des  gegenwärrig  officiell  geführren  Siegelbildes  zu  Grunde  gelegr
und  nur  in  den  wenigen  Fckllen,  in  denen  einer  Neihe  alrer  und  neuerer  richtiger,  eine  vereinzelte  neueste  unrichtige
Darstellung  enrgegenstand,  ist  auf  erstere  zurückgegriffen,  was  jedoch  jedesmal  im  Texte  ausdrücklich  erwähnt  wurde.
Tuch  dann  ist  hier  das  bistorische  Bild  gegeben,  wenn  einc  Sradr  sich  des  ihr  eigenrümlichen  Stadrzeichene  nicht  mehr
bedienr,  sondern  statt  dessen  nur  Schrifr,  oder  das  wappen  des  Staates  in  die  Siegel  der  Gemcinde  setzt.  Iweifel  an  der
Richrigkeir  des  heure  geführren  Stadtwappens,  welche  bei  der  eingehenden  und  in  jedem  einzelnen  Falle  unmirtelbar
auf  die  GQuellen  selbst  zurückgehenden  Bearbeitung  allerdings  öfrer  aufrauchten,  sind  also  nicht  in  der  Abbildung
zum  Ausdrucke  gebrachtr,  sondern  in  dem  beigegebenen  Texte  angemerkr,  weshalb  dieser  beim  Gebrauche  des
Suches  sters  mir  in  Betracht  zu  ziehen  ist.  Es  ist  somir  der  Orrsbehörde  überlassen,  entweder  das  unrichrige  Sild
auf  Grund  des  dargelegtren  Guellenbeweises  nach  den  in  ihrem  Besitze  befündlichen  oder  für  sie  leicht  zu  erlangenden
aͤltern  Siegeln  abzuéndern,  oder  für  das  einmal  eingebürgerre  die  in  der  Feichnung  geborene,  wenigstens  nicht
gegen  die  allgemeinen  heraldischen  Grundgesetze  verstoßende  Form  anzunehmen.

Aber  nicht  nur  dem  direkten  Hedürfnisse  der  Srädre  möchre  dies  Zuch  dienen,  sondern  es  wkre  des  Schreibers.
besonderer  wunsch,  auch  dem  Forscher,  dem  ein  günstiges  Schicksal  die  Seschäfrigung  mir  der  Geschichte
unseres  Volkes  als  Tagewerk  vergônnt,  soweir  er  erwa  der  hier  einschlägigen  sphragistischen  Marerialien  bedarf,  durch
Aufskhlung  aller  bekannt  gewordenen  klrern  Siegcl  jedes  einzelnen  deurschen  Ortes,  einen  Einblick  in  die  wandelungen
des  Siegelbildes  und  damit  in  vielen  Källen  den  Schlüssel  zu  dessen  Lokalgeschichre  zu  geben.  Jugleich  werden  hier
diejenigen  Buͤcher  und  Feitschrifren  angegeben  und  kririsch  besprochen,  die  ausschließlich  oder  reilweise  über  Staͤdtewappen
  und  -Siegel  handeln;  und  da  ferner  bei  den  einzelnen  Siegelbeschreibungen  sters  bemerke  ist,  wo  sich
das  Siegel  am  besten  abgebilder  finder,  so  können  dem  Sistoriker  hoffenrlich  manch  lang  wieriges  Suchen  und  die
aus  ahnungsloser  Benutzung  unzuverläássiger  Quellen  oft  entspringenden  Verdrießlichkeiren  ersparr  bleiben.

Ich  habe  mich  zu  lange  mir  dem  Gegenstande  beschsfrigr,  als  daß  ich  den  Werr  dieser  Arbeit  überschége#n  koͤnnte;
ich  weiß,  daß  bei  der  Spérlichkeit  von  auf  unmitrelbare  Quellenforschung  gegründeren  Fachwerken,  sowie  bei
dem  Umstande,  daß  die  städrischen  Siegel  niche  gerade  die  Lieblinge  der  Archivare  und  Seraldiker  sind,  eine  annäbernde
  Wollständigkeir  selbst  für  beschränkre  Terrirorien  für  jetzt  nicht  zu  erreichen  ist.“)  Es  ist  mir  ferner  klar,
daß  eine  nüchrerne  Aufschlung  und  Beschreibung  von  Siegeln  ohne  Abbildungen,  wie  sie  hier  geboren  wird,
nicht  mehr  als  ein  totes  Register  sein  kann.  Aber  selbst  ein  solches  fehlre  bieher  und  indem  es  biermir,  unter
Berücksichrigung  wohl  so  ziemlich  aller  bekannten  lirrerarischen  Quellen,  und  ergaͤnzt  durch  die  Refultare  vieljaͤhrigen
Specialsammelns  zu  erscheinen  beginnt,  darf  ich  hoffen,  daß  es  dazu  dienen  möge,  nichr  nur  die  Herren  Archivare
und  Sammler  zur  Serichrigung  und  Vervollstndigung  der  Tiste,  sondern  auch  die  Stadrbehörden  und  Lokalpatrioren
  zur  Zekanntgabe  hier  noch  fehlender  Siegel  ihrer  Vaterstadt  zu  veranlassen.  Dadurch  wörde  sich  dann
das  schon  vorhandene  Marerial  zur  Grundlage  eines  geplanren,  mit  Abbildungen  aller  inreressanrern  Stücke  versehenen
  Werkes  über  die  Srädresiegel  Deurschlands  erweirern.  Deshalb  wäre  ich  für  gürige  Mitteilung  hier
fehlender  Srücke  überaus  dankbar,  bin  auch  durch  viele  Doublerten  in  der  Lage,  mit  der  Revanche  nichr
Feizen  zu  brauchen.

*)  Es  wird  auedrücklich  darauf  aufmerksam  gemachr,  daß  in  dieser  leinleitung  nur  von  den  allgemeinen  Regeln  die  Rede  ist;
es  lassen  sich  daher  gegen  einzelne  dieser  Sätge  Ausnahmen  anführen,  die  ebenso  wie  die  Begründungen  der  erstern,  hier  der  leichtern
Übersicht  wegen  wegbleiben  mußten.  Dagegen  wird  eine  am  Schlusse  dieses  werkes  erscheinende  Abhandlung  in  zahlreichen  Beifpielen
das  ganze  Gebier  des  wappen=  und  Siegelgebrauches  der  Städte  in  allen  Einzelheiten  möglichst  erschöpfend  behandeln.

**)  Eine  Anenahme  macht  von  allen  deutschen  Staaten  bis  jegt  nur  Mecklenburg,  von  dem,  auf  gute  Vorarbeiten  gestützt,  das
später  zu  besprechende  werk  von  Teske  eine  nahezu  vollständige  Ubersicht  seiner  Städtesiegel  gibt.  Für  Baden  wird  von  der  Bad.
histor.  Kommission  ein  ähnliches  werk  vorbereitet;  der  Name  des  Archivdirektors  v.  Weech  genügt,  um  jeden  Sphragistiker  das  Vorzüglichste
  erwarten  zu  lassen.