Allgemeine Vorbemerkungen.“
„Ich bin und bleibe nun einmal der alte Narr, der mit niederlaͤndischem
Erust nicht nachlaͤßt, bis die Ausiuͤhrung so weit gebracht ist, als auf's
strengste nach den Umständen gefordert werden kann.“
(Sülpiz Boisserée an Ludwig Tieck.)
as biermir beginnende Werk verfolgt neben einem idealen namentlich auch den
praktischen Sweck: die Wappen und Siegelbilder der innerhalb der polirischen
Grenzen des neuen deutschen Reiches gelegenen Secdre, Flecken und Dörfer zu
beschreiben und für das jetzt geführre wappen der beiden ersteren eine
heraldisch annehmbare bildliche Vorlage zu geben. Bei dieser sind wahrscheinliche
oder selbst zweifellose, aber schon rraditrionell gewordene Irrrümer der amtlichen.
Darstellung weder eigenmcchrig verbesserr, noch ist, was in fachwissenschaftlichen
Schriften oft geschiehr, das Bild des klresten Stadtsiegels, unbekümmert um
die im Laufe der Feiren damit vorgegangenen Umänderungen, als heuriges
Stadt wappen aufgestelle worden. Es ward vielmehr hier der Abbildung sters
der Inhalr des gegenwärrig officiell geführren Siegelbildes zu Grunde gelegr
und nur in den wenigen Fckllen, in denen einer Neihe alrer und neuerer richtiger, eine vereinzelte neueste unrichtige
Darstellung enrgegenstand, ist auf erstere zurückgegriffen, was jedoch jedesmal im Texte ausdrücklich erwähnt wurde.
Tuch dann ist hier das bistorische Bild gegeben, wenn einc Sradr sich des ihr eigenrümlichen Stadrzeichene nicht mehr
bedienr, sondern statt dessen nur Schrifr, oder das wappen des Staates in die Siegel der Gemcinde setzt. Iweifel an der
Richrigkeir des heure geführren Stadtwappens, welche bei der eingehenden und in jedem einzelnen Falle unmirtelbar
auf die GQuellen selbst zurückgehenden Bearbeitung allerdings öfrer aufrauchten, sind also nicht in der Abbildung
zum Ausdrucke gebrachtr, sondern in dem beigegebenen Texte angemerkr, weshalb dieser beim Gebrauche des
Suches sters mir in Betracht zu ziehen ist. Es ist somir der Orrsbehörde überlassen, entweder das unrichrige Sild
auf Grund des dargelegtren Guellenbeweises nach den in ihrem Besitze befündlichen oder für sie leicht zu erlangenden
aͤltern Siegeln abzuéndern, oder für das einmal eingebürgerre die in der Feichnung geborene, wenigstens nicht
gegen die allgemeinen heraldischen Grundgesetze verstoßende Form anzunehmen.
Aber nicht nur dem direkten Hedürfnisse der Srädre möchre dies Zuch dienen, sondern es wkre des Schreibers.
besonderer wunsch, auch dem Forscher, dem ein günstiges Schicksal die Seschäfrigung mir der Geschichte
unseres Volkes als Tagewerk vergônnt, soweir er erwa der hier einschlägigen sphragistischen Marerialien bedarf, durch
Aufskhlung aller bekannt gewordenen klrern Siegcl jedes einzelnen deurschen Ortes, einen Einblick in die wandelungen
des Siegelbildes und damit in vielen Källen den Schlüssel zu dessen Lokalgeschichre zu geben. Jugleich werden hier
diejenigen Buͤcher und Feitschrifren angegeben und kririsch besprochen, die ausschließlich oder reilweise über Staͤdtewappen
und -Siegel handeln; und da ferner bei den einzelnen Siegelbeschreibungen sters bemerke ist, wo sich
das Siegel am besten abgebilder finder, so können dem Sistoriker hoffenrlich manch lang wieriges Suchen und die
aus ahnungsloser Benutzung unzuverläássiger Quellen oft entspringenden Verdrießlichkeiren ersparr bleiben.
Ich habe mich zu lange mir dem Gegenstande beschsfrigr, als daß ich den Werr dieser Arbeit überschége#n koͤnnte;
ich weiß, daß bei der Spérlichkeit von auf unmitrelbare Quellenforschung gegründeren Fachwerken, sowie bei
dem Umstande, daß die städrischen Siegel niche gerade die Lieblinge der Archivare und Seraldiker sind, eine annäbernde
Wollständigkeir selbst für beschränkre Terrirorien für jetzt nicht zu erreichen ist.“) Es ist mir ferner klar,
daß eine nüchrerne Aufschlung und Beschreibung von Siegeln ohne Abbildungen, wie sie hier geboren wird,
nicht mehr als ein totes Register sein kann. Aber selbst ein solches fehlre bieher und indem es biermir, unter
Berücksichrigung wohl so ziemlich aller bekannten lirrerarischen Quellen, und ergaͤnzt durch die Refultare vieljaͤhrigen
Specialsammelns zu erscheinen beginnt, darf ich hoffen, daß es dazu dienen möge, nichr nur die Herren Archivare
und Sammler zur Serichrigung und Vervollstndigung der Tiste, sondern auch die Stadrbehörden und Lokalpatrioren
zur Zekanntgabe hier noch fehlender Siegel ihrer Vaterstadt zu veranlassen. Dadurch wörde sich dann
das schon vorhandene Marerial zur Grundlage eines geplanren, mit Abbildungen aller inreressanrern Stücke versehenen
Werkes über die Srädresiegel Deurschlands erweirern. Deshalb wäre ich für gürige Mitteilung hier
fehlender Srücke überaus dankbar, bin auch durch viele Doublerten in der Lage, mit der Revanche nichr
Feizen zu brauchen.
*) Es wird auedrücklich darauf aufmerksam gemachr, daß in dieser leinleitung nur von den allgemeinen Regeln die Rede ist;
es lassen sich daher gegen einzelne dieser Sätge Ausnahmen anführen, die ebenso wie die Begründungen der erstern, hier der leichtern
Übersicht wegen wegbleiben mußten. Dagegen wird eine am Schlusse dieses werkes erscheinende Abhandlung in zahlreichen Beifpielen
das ganze Gebier des wappen= und Siegelgebrauches der Städte in allen Einzelheiten möglichst erschöpfend behandeln.
**) Eine Anenahme macht von allen deutschen Staaten bis jegt nur Mecklenburg, von dem, auf gute Vorarbeiten gestützt, das
später zu besprechende werk von Teske eine nahezu vollständige Ubersicht seiner Städtesiegel gibt. Für Baden wird von der Bad.
histor. Kommission ein ähnliches werk vorbereitet; der Name des Archivdirektors v. Weech genügt, um jeden Sphragistiker das Vorzüglichste
erwarten zu lassen.