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Den 17. März:
Besigheim, Böblingen, Cannstatt, Oberndorf, Aalen, Künzelsau, Leutkirch, Wiblingen.
Den 26. März:
Luvwigsburg, Horb, Neuenbürg, Gmünd, Oehringen, Göppingen, Kirchheim, Riedlingen.
Den 28. März:
Eßlingen, Marbach, Neckarsulm, Calw, Sulz, Welzheim, Geislingen, Saulgau.
Den 31. März:
Backnang, Leonberg, Waiblingen, Weinsberg, Freudenstadt, Schorndorf, Biberach, Ulm.
Zu den genannten beiden Verhandlungen werden nun die Militärpflichtigen, an deren
Altersklasse im Jahre 1845 die Reihe der Aushebung ist, nämlich sämmtliche im Jahre
1824 gebornen Jünglinge, unter den im Gesetze über die Verpflichtung zum Kriegsvienste
vom 22. Mai 1843 angedrohten Rechtsnachtheilen hierdurch mit der Bemerkung vorgeladen,
daß die erforderliche weitere Belehrung in dem Landes-Intelligenzblatt und im schwäbischen
Merkur enthalten ist.
Stuttgart den 10. Januar 1845.
Göriz.
C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Rechnungs-Ergebnisse der Pensions= und der Wittwenkasse der bei
den höheren und mittleren öffentlichen Unterrichts-Anstalten und den lateinischen und Rralschulen
angestellten Diener vom 1. Juli 1843—44.
Nach erfolgter Prüfung der ersten Rechnungen pro 1. Juli 1843—44 über die durch
das Gesetz vom 6. Juli 1842 gegründeten Pensions= und Wittwenkassen der bei den höheren
und mittleren öffentlichen Unterrichts-Anstalten und der lateinischen und Realschulen angestellten
Diener werden die Ergebnisse dieser Rechnungen, in Gemäßheit der Verfügung vom 26. August
1843, 96. 12 und 24, in den nachfolgenden Rechnungs-Auszügen A. und B. zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 4. Januar 1845.
Gärttner.