thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Den  17.  März:
Besigheim,  Böblingen,  Cannstatt,  Oberndorf,  Aalen,  Künzelsau,  Leutkirch,  Wiblingen.

Den  26.  März:
Luvwigsburg,  Horb,  Neuenbürg,  Gmünd,  Oehringen,  Göppingen,  Kirchheim,  Riedlingen.

Den  28.  März:
Eßlingen,  Marbach,  Neckarsulm,  Calw,  Sulz,  Welzheim,  Geislingen,  Saulgau.

Den  31.  März:

Backnang,  Leonberg,  Waiblingen,  Weinsberg,  Freudenstadt,  Schorndorf,  Biberach,  Ulm.

Zu  den  genannten  beiden  Verhandlungen  werden  nun  die  Militärpflichtigen,  an  deren
Altersklasse  im  Jahre  1845  die  Reihe  der  Aushebung  ist,  nämlich  sämmtliche  im  Jahre
1824  gebornen  Jünglinge,  unter  den  im  Gesetze  über  die  Verpflichtung  zum  Kriegsvienste
vom  22.  Mai  1843  angedrohten  Rechtsnachtheilen  hierdurch  mit  der  Bemerkung  vorgeladen,
daß  die  erforderliche  weitere  Belehrung  in  dem  Landes-Intelligenzblatt  und  im  schwäbischen
Merkur  enthalten  ist.

Stuttgart  den  10.  Januar  1845.
Göriz.

C)  Des  Finanz-Departements.

Des  Finanz-Ministerium.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Rechnungs-Ergebnisse  der  Pensions=  und  der  Wittwenkasse  der  bei
den  höheren  und  mittleren  öffentlichen  Unterrichts-Anstalten  und  den  lateinischen  und  Rralschulen
angestellten  Diener  vom  1.  Juli  1843—44.

Nach  erfolgter  Prüfung  der  ersten  Rechnungen  pro  1.  Juli  1843—44  über  die  durch
das  Gesetz  vom  6.  Juli  1842  gegründeten  Pensions=  und  Wittwenkassen  der  bei  den  höheren
und  mittleren  öffentlichen  Unterrichts-Anstalten  und  der  lateinischen  und  Realschulen  angestellten
Diener  werden  die  Ergebnisse  dieser  Rechnungen,  in  Gemäßheit  der  Verfügung  vom  26.  August
  1843,  96.  12  und  24,  in  den  nachfolgenden  Rechnungs-Auszügen  A.  und  B.  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  4.  Januar  1845.
Gärttner.