Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz  Preußen,  Kegierungebezirk  Gumbinnen.
Zins-Kupon

zu  der

Kreis-Obligation  des  Kreises  Insterburg

Littr.  Füber  100  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über.  Thaler  .  .  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Iunskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  in  der
Zeit  vom  ..  ten  ....  ...  bis  ..........  resp.  vom  ..  ten  bis
.....  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation  für  das
Halbjahr  vom  ...  ...  .  .  ..  bis  .......  ...  mit  (in  Buchstaben)  Thaler
.....  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  #sterg.
(Stempel.)  .  ..  EII—

Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  im
Kreise  Insterburg.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren,  vor
Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Falligkeit  an
gerechnet,  erhoben  wird.

Prooinz  Preußen,  Negierungsbezirk  Gumbinnen.
Talon

zur

Kreis-Obligation  des  Insterburger  Kreises.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  des  Insterburger  Kreises

Littr  ——  ....  über  100  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen
die  ..  ...  te  Serie  Zinskupons  fuͤr  die  fünf  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der
Kreis-Kommunalkasse  z  Insterburg,  sofern  nicht  von  dem  als  solchen  legitimirten
  Inhaber  der  Obligation  rechtzeitig  dagegen  Wderspruch  erhoben  ist.

...............  ben..«s

Die  staͤndische  Kreis-  Kommission  für  ver  Chausseebau  im
Kreise  Insterburg.

 

(Nr.  6014.)