Aus der zweiten Lesung. 15
alles vorlesen, obzleich alles mir meine Ansielt zu bestätigen seheint _ da heisst es,
nachdem zuvor gcsagt wird, wie die Mutter oder die Wärterin ihr Kind tragen muss,
damit bein Tragen niehts Ungehöriges passirt, die sich bildenden Pusteln in Ordnung
bleiben, endliell am Schluss: Ion u
»Derjenige, weleher die Operation vornimmt, reinige die Nadel odeı die Lanzette
mittelst eines feuchten Schwämnichens oder Leinwandläppeliens. Der Impf-Arzt kann
nicht wissen, ob das soeben geimpfte Kind, welches er vielleicht ebenso wenig wie
dessen Eltern kennt, nieht etwa syphilitisch ete. sein könne, liefe mithin Gefahr,
durch das an der Nadel etwa Haftende seine vorher gute und reine Lymphe zu vergiften,
würde mithin die noeh zu impfenden Kinder der Gefahr einer Ansteckung
Aussetzen.« ,
Wie gesagt, Sie selıen aus dieser Gebrauehs-Anweisung , wie ‚ausserordentlieh
delikat und prekär die Operation selbst ist, und mit wie viel Gefahr sie verbunden ist.
Wenn Sie sich aber nun erst denken, dass dies an einer öffentlichen Impfstelle geschieht,
wo alles sieh zudrängt, wo man nicht einmal weiss, ob die Mutter os ist, die
das Kind bringt, ob der Vater oder ein Fremder, der vielleicht noeh drei, vier oder
mehr Kinder mitbringt, wie kann man da alles Erforderliche vorkehren und kontroliren?
Man kennt die Eltern, jedenfalls den Vater nicht; die Mutter wird meistens
mitkommen, wenn noch cine da ist; ob aber der Vater eine Krankheit in sich trägt,
oder ob er ein gesunder Mann ist, das, m. H., kann durchweg keiner kontroliren. —
So in der That häufen sieh nach allen Riehtungen die Bedenken gegen den Impfzwang,
und nun aber gar gegen den doppelten Impfzwang! Dazu kommen noeh die Opfer
an Geld, Arbeit und Zeit, die doch auch in Betraeht gezogen werden müssen. Es werden
Gefängniss-Strafen angedroht! Ieh meine, wir hätten im Deutschen Reiche schon
mehr als hinreichende Gelegenheit , eingesperrt zu werden ; eine Mutter aber, welehe
von der Ueberzeugung ausgeht, wie Tausende von Petenten, die vor sie getreten sind,
dass das Impfen schädlieh ist, und ihr Kind sehlechterdings der Operation nieht unterwerfen
will, deshalb ins Gefängniss zu schieken, — eine solche Massregel in einem Kulturstaate,
worin wir uns doch vorzugsweise zu befinden glauben, Eltern zu strafen,
weil sie ihre Kinder einer, nach ihrer Ueberzeugung schädlichen Operation nicht unterwerfen
wollen, dass, m. H., entspricht in der That nicht demjenigen, was ich meinestheils
mit dem Begriffe eines Kulturstaates verbinde.«
Abgeordneter Dr. Zinn:
»M. H., wollen Sie die Agitationen, die gegen das Impfen ins Werk gesetzt wurden,
wollen Sie die begreifen, dann müssen Sie einen Augenbliek die Geschichte der
Impf-Literatur durchsehen. Zu Anfang dieses Jahrhunderts, noeh unter dem unmittelbaren
Eindruck der grossen Blatternnoth, haben die Geistlichen aller Konfessionen mit
einer ausserordentlichen Rührigkeit das Impfen unterstützt. Die Folge davon war,
dass das Impfen sehr rasch sich verbreitet hat; in Italien allein, zum Beispiel, wurden
in acht Jahren 1!/, Million Menschen geimpft. Seit etwa fünf Jahrzehnten indess hatte
man diese Blatternnoth vergessen, und, ich lasse unerörtert, aus welchem Grunde, aber
Thatsache ist, dass von da ab man die Impf-Frage, eine rein medizinische Frage, mit
religiösen und später mit sozialistischen Elementen vermiseht hat. Man hat natürlich
(dadurch ganz entsehieden der Erkenntniss der Wahrheit gesehadet. In einer uns vorliegenden
Broschüre von einem Doktor der Theologie, Hansjacob in Baden, wenn ieh
nieht irre, wird die Impfung cin mediziniseher Glaubens-Artikel genannt. M.H., in
der Medizin giebt cs keine Glaubens-Artikel, sie rechnet nur mit Thatsachen und nimmt
diese Thatsachen nur dann als erwiesen an, wenn sic, nicht dureh den Ausspruch dieses
oder jenes kanonisirten Arztes, sei er ein Impf- oder Anti-Impfapostel, sondern nur
dann, wenn dieselben durch zahlreiche redliche Männer, die die schwere Kunst der
Beobachtung im strengen Dienst der Wissensehaft gelernt haben, seprüft und bestätigt
worden sind.
Die Frage über den Werth oder den Unwerth der Impfung, über
den Nutzen oder den Sehaden derselben, ist, wie ich bereits anführte,
eine rein ärztliehe Frage; sie kann allein vor dem Gceriehtshofe der
ärztlicheu Wissenschaft entsehieden werden.
Anders steht es mit der Frage nach dem Impfzwang. Diese Frage
allerdings 18t veehitlicher und politischer Art, und ieh glaube, dass die Aerzte bei Entscheidung
dieser Frage nicht unmittelbar eingreifen sollten. Sie haben nach meiner
Meinung (die Aufgabe, denen, die zur Entseheidung berufen sind, — dem Staate, seinen
ltechtsgelehrten und Gesetzgebern — die medizinische Grundlage zu bieten , damit sie
sich ein Urtheil bilden können über die politische Zweekmässigkeit nnd über die reehtliche
Erlaubtheit des Iınpfzwangs. Ielı will versuchen, Ihnen in ganz sroben Zügen
die T'hatsachen vorzuführen, anf welche gestützt «die medizinisehe Wissenschaft diese