136 Aus den Jahren 1850 bis 1866
dasselbe Recht von je Ihr gewichtiges Wort in die Wagschale gelegt haben.
Es ist das altverbriefte Recht der Herzogtümer Schleswig und Holstein
auf untrennbare Zusammengehörigkeit unter ihrem eignen Herzoge; es ist,
nach dem Ableben Friedrichs VII., Königs von Dänemark und Herzogs
von Schleswig-Holstein, der rechtsbegründete Anspruch des legitimen Herzogs
Friedrich VIII. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg auf die
Thronfolge in den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Nach unbe-
strittenen und unbestreitbaren Prinzipien des Privatrechtes wie des öffentlichen
Rechtes steht niemand, also auch nicht den europäischen Großmächten,
die Befugnis zu, über klare Rechte dritter Personen — hier des Herzogs
Friedrich VIII., der Stände der Herzogtümer und, soweit es Holstein
betrifft, des Deutschen Bundes — eine diese Rechte beeinträchtigende Ver-
fügung zu treffen. Je unheilvoller und gefahrdrohender der Rückschlag
sein würde, welchen eine solche Verfügung auf das Rechtsbewußtsein der
deutschen Nation ausüben müßte und je empfindlicher hierdurch die Ehre
und die Interessen Deutschlands verletzt würden, um so zuversichtlicher
geben wir uns der Hoffnung hin, daß Eure Exzellenz als legaler Vertreter
des Deutschen Bundes auf der Londoner Konferenz alles aufbieten werden,
eine den Rechten des legitimen Erbfolgers, des schleswig-holsteinschen Volkes
sowie des Deutschen Bundes entsprechende Lösung herbeiführen zu helfen.
Da der Landtag zurzeit nicht einberufen ist und hiermit, wie in
Ermanglung einer Vertretung des Volkes am Bunde, es nur den einzelnen
als solchen gestattet ist, ihrer Besorgnis wie ihrer gewissenhaften Ueber-
zeugung in dieser ganz Deutschland tief berührenden Frage Ausdruck zu
geben, so bitten wir Eure Exzellenz, in diesem Sinne gegenwärtiges Schreiben
genehmigen und es zugleich als Zeugnis der festen Zuversicht hinnehmen
zu wollen, mit welcher wir Deutschlands Ehre und Interessen in die Hände
Eurer Exzellenz gelegt sehen.
Herr von Beust erwiderte hierauf:
London, 20. Mai 1864.
Eure Durchlaucht haben mir ein von mehreren Mitgliedern der
Kammer der Reichsräte des Königreichs Bayern unterzeichnetes Schreiben,
d. d. München, 12. lI. M., zu übersenden die Geneigtheit gehabt, welches
einen neuen gewichtigen Ausdruck der in Deutschland herrschenden Rechts-
überzeugung hinsichtlich des deutsch-dänischen Konflikts enthält. Ich danke
Eurer Durchlaucht verbindlichst für diese gefällige Mitteilung, die mir um
so wertvoller sein mußte, als sie neben den mir bereits vorliegenden Kund-
gebungen einen abermaligen und sehr erfreulichen Beweis dafür liefert,
wie lebhaft die hochwichtige Angelegenheit, die mich hierher geführt
hat, von allen, auch den konservatiosten Kreisen der Nation in ihrer