fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

169 
B) Ordens--Verleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben, vermoͤge gnaͤdigsten Dekrets vom 4. April 
1828 an den Ordens-Vice-Kanzler, 
dem Ober-Regierungsrath Schlayer, und 
dem Regierungsrath Rummel 
das Ritterkreuz des Ordens der Wuͤrttembergischen Krone zu verlcihen geruht. 
C) Dienst-Nachrichten. 4 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 18. 
Februar den vormaligen Professor, Franz Miller in München, in Königliche Dienste 
gnädigst aufgenommen, und denselben zum Ober-Steuerrath und zum Königlichen General- 
Bevollmächtigten bei der Baiernschen Ober-Zoll-Administration gnädigst ernannt. 
Sodann haben Höchstdieselben durch hochstes Dekret vom 9. d. M. den Ober- 
sten v. Bartruff, unter Beibehaltung seiner Stelle als Regiments-Commandant der 
Artillerie, zum General-Major ernannt; auch 
durch höchstes Dekret vom :½2. d. M. die bei dem Gerichtshofe in Eßlingen erle- 
digte Raths-Stelle dem Oberamts-Richrer zu Tübingen, Hufnagel, gnädigst über- 
tragen. 
Unter dem 3. d. M. wurden die seitherigen Zöglinge zweiter Klasse, der Offiziers= 
Bildungs-Anstalt, auf folgende Weise den Regimentern zugetheilt: 
Unter-Lieutenant Reichenbach, der Artillerie, 
Unter-Lieutenant v. Watter, dem zweiten Infanteric-Regiment, 
Unter-Lieutenant Ludwig v. Hügel, dem zweiten Reiter-Regiment, 
Unter-Lieutenant Rudolph v. Bünau, dem fünften Infanterie-Regiment, 
Unter-Lieutenant v. Menoth, dem ersten Reiter-Regiment, 
Unter-Lieutenant Bührlen, dem achten Infanteric-Regiment; 
sodann wurde der seitherige Zögling zweiter Klasse, Hardegg, zum Unter-Licure= 
nant befördert und dem General-Quatiermeisterstab zugetheilr, und die seitherigen Zög= 
linge zweiter Klasse, v. Stockmayer, Friedrich v. Hügel, Glaser, Albert v. Hügel, 
r. Baumbach, in die erste Klasse vorgerückt und zu Umerlieutenants ernannt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.