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II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der Justiz, des Innern und
der Finanzen.
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Bekauntmachung, betreffend die Festsetzung der Kost= und Heitzungs-Preise für die Gesangenen bei den
Bezirksämtern.
Da man vom 1. Januar 18532 an bis auf anderweite Verfügung den Kost-Preis
für die Gefangenen bei den Bezirksämtern auf tägliche Vierzehn Kreuzer, die Hei-Kungs-Preise
aber nach den in der Verfügung vom 50. Juni 1828 (Reg. Bl. S. 561)
enthaltenen Bestimmungen festgesest hat; so wird solches andurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht. »
Stuttgart den 12. December 1851.
Schwab. Kapff. Varnbuͤler.
B) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Prioilegium gegen den Nachdruck der dritten, vermehrten und verbefserten Ausgabe des Werks:
„Lehrbuch der Pharmakodynamik von Professor D. Vogt.“
Seine Königliche Majestt haben durch höchste Entschließbung vom 6. d. M.
dem Buchhäándler G. F. Heper zu Gießen ein Privilegium gegen den Nachdruck der
in seinem Verlage erscheinenden dritten, vermehrten und verbesserten Ausgabe des
Werks: „Lehrbuch der Pharmakodynamik von Prosessor D. BVogt“ auf die Dauer
von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht, welches unter Hinweisung auf die Verordnung
vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Rachdruck betreffend,
zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 9. Januar 1832.
Kapff.