Full text: Rechtslexikon. Dritter Band. Erste Hälfte. Pachmann - Stöckhardt. (2.3.1)

112 Postverwaltung. 
des zulässigen Meistbetrags der Postanweisungen, die Einführung der Karten mit 
Rückantwort, der (abzuholenden) Bahnhofsbriefe u. a. m., worauf einzugehen hier 
nicht der Ort ist. 
Aus den eben gegebenen aufzählungsartigen Andeutungen geht schon hervor, 
daß es eine der Hauptaufgaben der P. sein muß, ein möglichst einfaches technisches 
Expeditionsverfahren herzustellen. Ist dies ein bedeutsamer Zweig der inneren 
P., so tritt ein zweites großes Gebiet hinzu, die Regelung des Postenlaufs, das 
Postkurswesen (vgl. darüber besonders Stephan in Rotteck u. Welcker, XI. 
681 und Vollzugsbestimmungen zu Art. 1 des Eisenbahnpostgesetzes). Schließlich hat 
die P. für ein gutes Transportwesen Sorge zu tragen, eine besondere Art der Ver- 
waltung alles dessen herauszubilden, was sich auf die Beförderungsmittel bezieht (Post- 
fuhrwesen). Eine eigene Ausbildung erheischt ferner die Verwaltung des Feldpost- 
wesens (Feldpostdienstordn. v. 28. Juni 1873, Berl. 1873; Ausführungsbestimmungen 
dazu, Berlin 1873; vgl. Armeeverordnungsbl. 1880, S. 141), wie schließlich bei 
der immer mehr zu Tage tretenden internationalen Tendenz die auswärtige P. (vgl. 
darüber Renault, La poste et le télégraphe; Fischer, Post und Telegraphie im 
Weltverkehr, in v. Holtzendorff's Jahrb., N. F. II. S. 745 u. d. Art. Postverträge). 
Zu diesen rein technischen Postgeschäften treten die allgemein organischen Geschäfte, 
die Regelung der Personalien, ferner die Finanzverwaltung. Auch diese Verwaltungs- 
zweige erscheinen bei der Post weit vielgestaltiger, als in anderen Gebieten: schon 
die Abrechnungsverhältnisse zeigen große Abweichungen, weit mehr noch in Folge der 
großen Zahl des Personals die Sorge für dasselbe: die Verwaltung der Kaiser- 
Wilhelmstiftung, der Postspar= und Vorschußvereine, bilden ein großes selbständiges 
Verwaltungsgebiet für sich (vgl. z. B. Statistik im Postamtsblatt 1880, S. 191, 
Postarchiv 1879, S. 720 ff.). Aber ganz abgesehen hiervon, treten an die P. noch 
die verschiedenartigsten Ansprüche anderer Verwaltungszweige, denen sie als Hülfs- 
verwaltung dient. Die Deutsche P. vermittelt den Verkauf der Wechsel- 
stempel marken: desgleichen wirkt sie mit bei Ausführung der Gesetzes über die 
Statistik des Waarenverkehrs vom 20. Juli 1879. Die Aenderung der Deutschen 
Ger. O. veranlaßte Neuerlaß der Bestimmungen, betreffend die postamtliche Behand- 
lung der Sendungen mit Zustellungsurkunden (Verf. Nr. 122, 1879); ihre Bethei- 
ligung bei der NMünzumwandlung war eine außerordentliche (ausführlich: Post- 
archiv 1880, S. 353); schließlich ist der in neuester Zeit immer lebhafteren Be- 
wegung zu gedenken, welche auch bei uns, wie dies in England, Italien mit Erfolg 
geschehen, die P. mit dem Sparkassenwesen in Verbindung zu setzen beeifert ist. 
(In den gesammten Geschäftskreis der P. wird dem Laien den schnellsten und besten 
Einblick gewähren die Uebersicht über die Einrichtungen bei der Centralbehörde, 
Amtsblatt 1880, S. 121 und besonders die Aufschriften der Akten bei den Oberpost- 
direktionen, wozu das Schema in A. Pd. A. Abschn. XI. Abth. 1. Anlage 2 Re- 
gistraturplan A. B.) 
Daß bei dem so enormen Umfange der Geschäfte der Organismus derfelben ein 
außerordentlich schnell und sicher arbeitender sein muß, ist ersichtlich. Wenn wir 
denselben zum Schluß betrachten, so wird uns jetzt seine Lebensthätigkeit klarer vor 
die Seele treten, und wir werden zugleich ein Gesammtbild der P. erhalten, deren 
einheitliche Organisation seit Bestehen des Reiches auf Grund des dreigliedrigen 
Preußischen Systems möglichst durchgeführt ist. 
Die Basis des Organismus der P. bilden, den Verkehr mit dem Publikum 
vermittelnd und die Funktionen der Betriebsstelle mit denen der untersten Ver- 
waltungsbehörde in sich vereinigend, die Postämter, nach ihrer Bedeutung in solche 
I., II., III. Klasse und Postagenturen eingetheilt: die letzteren, deren Verwaltung 
von Ortsangehörigen als Nebenbeschäftigung geführt wird, sind in Bezug auf Be- 
triebsverband und Rechnungslegung einer Abrechnungsanstalt zugewiesen. Neben 
den stabilen Postämtern haben in der Neuzeit in allen Staaten die mobilen Post-
	        
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