VI Vorrede.
Wenn der Herausgeber das Erscheinen dieser dritten Auflage, deren Voll-
endung durch mancherlei nicht vorgesehene Hindernisse verzögert wurde, mit
größerer Zuversicht begleitet als frühere Auflagen, so berechtigt ihn dazu die
uneigennützige und sorgfältige Mitwirkung, welche die Durchführung des im
Frühjahre 1879 entworfenen Programms bei Herrn Professor Dr. Dochow
gefunden hat.
Ein für den Herausgeber unvermeidlicher Winteraufenthalt in Italien
bedingte zur Verhinderung eines zeitraubenden, der Sache nachtheiligen Brief-
wechsels zwischen den vier betheiligten Personenkreisen der Redaktion, der Mit-
arbeiterschaft, der Verlagshandlung und der Druckerei eine Stellvertretung des
Herausgebers, die Professor Dochow nicht nur während der Abwesenheit des
Herausgebers übernahm, sondern theilweise auch nach dessen Rückkehr in Be-
ziehung auf solche Materien fortführte, über welche im Voraus selbständig zur
Förderung der Sache von der Stellvertretung während der Abwesenheit des
Herausgebers disponirt worden war. Professor Dochow ist daher neben dem
Herausgeber bis zur Vollendung des Werkes fördernd, prüfend, sichtend, bessernd,
thätig geblieben.
Es gelang ihm nicht nur, bei dem unvermutheten Rücktritt mancher älterer
Mitarbeiter, die trotz gegebener Zusagen im letzten Augenblick sich wegen plötzlich
eingetretener Hindernisse abwendeten, dem Rechtslexikon werthvolle neue Kräfte
in der Mitarbeiterschaft zuzuführen, sondern auch vorhandene Lücken in nicht
wenigen Einzelheiten zu ergänzen und Mangelhaftes zu beseitigen, zumal er
gelegentlich strengere Kritik walten zu lassen dadurch befähigt blieb, daß er
unabhängiger gestellt war gegenüber mancherlei Rücksichten, deren Ueberlieferung
den Herausgeber schwer zu begründender Sammelwerke nöthigt, bei eintretenden
Erneuerungen sachliche Interessen hinter persönliche Schwierigkeiten zurücktreten
zu lassen.
Die verhältnißmäßig weitgehende Selbständigkeit, mit welcher die Stell-
vertretung des Herausgebers in der Durchführung des Artikelprogramms bei
mannigfachen Einzelheiten verfuhr, war daher dem Fortgange des Unternehmens
überall förderlich.
Wofern diese neue Auflage nicht blos als eine vermehrte, sondern auch als
eine verbesserte anzusehen ist, gebührt den Herren Mitarbeitern und der
redaktionellen Mithülfe des Herrn Professor Dochow ein weit größerer Theil
der Anerkennung als dem Herausgeber selbst, dem es eine angenehme Pflicht
war, an dieser Stelle seinen Dank auszusprechen.
Gastein, 11. September 1881.
Franz von Holtzendorff.