Full text: Rechtslexikon. Dritter Band. Erste Hälfte. Pachmann - Stöckhardt. (2.3.1)

VI Vorrede. 
Wenn der Herausgeber das Erscheinen dieser dritten Auflage, deren Voll- 
endung durch mancherlei nicht vorgesehene Hindernisse verzögert wurde, mit 
größerer Zuversicht begleitet als frühere Auflagen, so berechtigt ihn dazu die 
uneigennützige und sorgfältige Mitwirkung, welche die Durchführung des im 
Frühjahre 1879 entworfenen Programms bei Herrn Professor Dr. Dochow 
gefunden hat. 
Ein für den Herausgeber unvermeidlicher Winteraufenthalt in Italien 
bedingte zur Verhinderung eines zeitraubenden, der Sache nachtheiligen Brief- 
wechsels zwischen den vier betheiligten Personenkreisen der Redaktion, der Mit- 
arbeiterschaft, der Verlagshandlung und der Druckerei eine Stellvertretung des 
Herausgebers, die Professor Dochow nicht nur während der Abwesenheit des 
Herausgebers übernahm, sondern theilweise auch nach dessen Rückkehr in Be- 
ziehung auf solche Materien fortführte, über welche im Voraus selbständig zur 
Förderung der Sache von der Stellvertretung während der Abwesenheit des 
Herausgebers disponirt worden war. Professor Dochow ist daher neben dem 
Herausgeber bis zur Vollendung des Werkes fördernd, prüfend, sichtend, bessernd, 
thätig geblieben. 
Es gelang ihm nicht nur, bei dem unvermutheten Rücktritt mancher älterer 
Mitarbeiter, die trotz gegebener Zusagen im letzten Augenblick sich wegen plötzlich 
eingetretener Hindernisse abwendeten, dem Rechtslexikon werthvolle neue Kräfte 
in der Mitarbeiterschaft zuzuführen, sondern auch vorhandene Lücken in nicht 
wenigen Einzelheiten zu ergänzen und Mangelhaftes zu beseitigen, zumal er 
gelegentlich strengere Kritik walten zu lassen dadurch befähigt blieb, daß er 
unabhängiger gestellt war gegenüber mancherlei Rücksichten, deren Ueberlieferung 
den Herausgeber schwer zu begründender Sammelwerke nöthigt, bei eintretenden 
Erneuerungen sachliche Interessen hinter persönliche Schwierigkeiten zurücktreten 
zu lassen. 
Die verhältnißmäßig weitgehende Selbständigkeit, mit welcher die Stell- 
vertretung des Herausgebers in der Durchführung des Artikelprogramms bei 
mannigfachen Einzelheiten verfuhr, war daher dem Fortgange des Unternehmens 
überall förderlich. 
Wofern diese neue Auflage nicht blos als eine vermehrte, sondern auch als 
eine verbesserte anzusehen ist, gebührt den Herren Mitarbeitern und der 
redaktionellen Mithülfe des Herrn Professor Dochow ein weit größerer Theil 
der Anerkennung als dem Herausgeber selbst, dem es eine angenehme Pflicht 
war, an dieser Stelle seinen Dank auszusprechen. 
Gastein, 11. September 1881. 
Franz von Holtzendorff.
	        
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