Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr.  7516.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  30.  August  1869.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  den  Kreis  Ncustadt  in  O.--Schl.,  Regierungsbezirk
Oppeln,  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Kreis  -Chaussee  von
Neustadt  in  Oberschl.  in  der  Richtung  auf  Ziegenhals  bis  zur  Kreisgrenze
bei  Wackenau.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  der  Kreis-Chaussee
  von  Neustadt  in  Oberschl.,  im  Regierungsbezirk  Oppeln,  in  der  Richtung
  auf  Jiegenhals  bis  zur  Kreisgrenze  bei  Wackenau  genehmigt  habe)  verleihe
Ich  hierdurch  dem  Kreise  Neustadt  in  O.=  Schl.  das  Expropriationsrecht  für  die
zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme
der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die
Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich
will  Ich  dem  gedachten  Kreise,  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
Unterhaltung  der  Straße,  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
wie  diese  Bestimmungen  au  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,
hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte
Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  30.  August  1869.
Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  7517.)