Full text: Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung. Erster, systematischer Theil. (1)

7. Das Eurepiliche Bollerreqt. 1249 
thatsächlich und rechtlich unterliegenden Mitteln, nicht direkt auf Kosten der Neutralen 
m bekämpfen. Schadenszufzgungen können zwar, von einer Partei im Kriege aus- 
gehrud, auf neutrale Staaten in ihren Folgen sortwirken, sollen aber niemals direkt 
gegen Neutrale gerichtet werden. Hieraus ergeben sich naturgemäß folgende Negeln: 
Der Handel mit dem Feinde kann den neutralen Staaten nicht verboten werden, 
aber er unterliegt thatsächlichen Störungen, für welche kein Schadensersatz verlangt 
werden kann. Am allerwenigsten kann der Handel neutraler Staaten unter einander 
irgend welcher Ver#ügung der Kriegsührenden unterworsen sein. 
Im binnenländischen Handel werden sich der Anwendung dieser Grundsätze 
leine großen Schwierigkeiten in den Weg stellen. Die Kommunikationen find 
meistens gehemmt oder gefährdet, die Bewegungen der Armeen so ausgedehnt, daß 
eine Annäherung an den Kriegsschauplatz erschwert ist, zumal die Eisenbahnen in 
Kriegszeiten nach strategischen Rücksichten behandelt und verwerthet zu werden pflegen. 
Schon aus dem Grunde, weil der Handel zur Auskundschaftung leicht benußt 
werden könnte, wird er das Schicksal des Personenverkehre theilen und stungster 
Ueberwachung unterworien sein. Im Seekriege verhält es sich anders. Dauemde 
Okkupation der Serwege ist nicht möglich. Die hohe See hat außerdem die 
doppelte Eigenschaft: einmal zulälfiger Schauplatz der Feindfeligkeiten für die Krieg- 
fÜhrenden und gleichzeitig auch friedlicher Verkehrsweg für neutrale Staaten seiu zu 
können. Wenn man von den Beschränkungen des neutralen Handels zu Krirgszeilen 
ypricht, # man Überhaupt nur den neutralen Handel zur See zu meinen. 
zeigt sich nun Folgendes: Während der der Natur des Meeres als eines 
frrien erbelgegebie aller Nationen allein entsprechende Say der sein wür 
„Kriegführung auf offener Ser ist nur soweit zu dulden, als der Handel der Keutrulen 
darunter nicht leidet“, hat die älterr, mit den Seeherrschaftegelüsten verwobene Praris 
meistens den Satz bingestellt, daß der Handel der Neutralen zur Ser nur soweit 
unbelästigt bleiben könne, als die Zwecke der Kriegführung dies gestatten. Das 
gegemwärtige Seekriegsrecht hat zwar namentlich 1856 durch die bereits erwähnte 
Abschaffung der Kaperei und andere Perbefserungen bedeutende Fortschritte gemacht, 
doch wird der volle Abschluß einer bisher vielfach verkümmerten Völkerrechtsent- 
wicklung erst dann erreicht sein, wenn einerseits die Unverleblichkeit des Privat- 
eigenthums zur Ser und andererseite das Recht der NAeutralen anerkannt sein wird, 
die hohe Ser übechaupt den Feindieligkeiten der Kriegührenden zu verschließen. 
Schon heute muß behauptet werden, daß Reutrale die Anlegung von See- 
minen in ossenen Gewässern nicht zu dulden brauchen. 
Bom Standpunkte der gegenwärtigen Völkerrechtsproris aus tam der Seehande 
der Neutralen Überhauyt noch einer vierfachen Beschränkung unterworfen sein: ** 
Blokade, durch die Regeln Über Kriegslontrebande, durch Verbindung mit seind- 
lichem Eigenthum und durch das Untersuchungsrecht zur Ser. 
Literatur: Die neuesten Arbeiten öber den Oandel der Neutralen find 
vetbees= ——— offizieller Aktensiöcke in Bezug at Sasan und Haudel in 
lien. G#u kundge de#s Seekehts der Gegenwan, 1 4% , da r*x n 
* Sam 6ofizieller Aktentsckr, 1839—1862; r1 V. 1n — 
Las, il 1856; Kwde u ire des origines, (4½ pro#t- et arnt u 
tions du droit maritime natio ; Macqueon, p in the law 
of war and neutrality, search 1 —— 1862; E. Cauchy, I#“ droit marirlme in 
national, considdré dans ses ra s dolus- 
atte- 
tion, 2 %on. eltssiè vkeur be droits r dere es nations neutres en 
2 I958; L. Gess Les drolis des neutres sur mer, 
2. 2rl— 1876; er IIlstorical Accoont el uur e 2 Great Britaln during 
vll var, 1871 L 7 Diritto diplomatico e giurisdlzione inter- 
— mar#tima, Torino 1##ö all. The E aas, duties uv4 neutrak, London 1874: 
G. Lon ais — 8 neutralité, Parie 1877; 
Xy a guerre maritime. Bruzelles 1881; Seer ve 5(5 ii dirito della neutra- 
ka allt Fuerre marinime, 1880. 
v. Holte nborrf#. Elopädt#. 4. Aufl. 79