122 Die geschichtlichen Grundlagen der Deutichen Rechisen##icklung rc.
die Mehrzahl der gegebenen Gesetze aus den Tributkomitien stammt, beruht nur
darauf, daß die Tribunen bei ihrer agitatorischen Thätigkeit natürlich mehr Veranlassung
zu Gesetzesanträgen hatten, als die meistens im Kriege beschäftigten Konfuln-Im
Uebrigen, für Beamtenwahl und Kriminaljustiz, blieb die Kompetenz verschieden;
die höheren Beamten konnten nur in den Centuriatkomitien gewählt und
Kapitalverbrechen nur in ihnen abgeurtheilt werden. Die alten Kuriatkomitien der
Königszeit verloren dagegen in der Republik, entweder gleich oder jedenfalls bald,
ihre politische Bedeutung ganz, und blieben nur für gewisse Verhältnisse des alten
Sakralrechts.
Uebrigens darf man sich den Unterschied der aristokratischen und demokratischen
Verfassung der Centuriat- und Tributkomitien nicht zu groß denken. Das Prinzip
der absoluten Demokratie, daß schlechthin die Mehrzahl aller Bürger entscheidet, wie
in Athen und heutzutage in der Schweiz und bei den modern Franzöfischen sog.
Plebisziten, galt in den Tributkomitien und bei den Römischen Plebisziten nicht.
Die Abstimmung geschah stets nach tribus, und konnte daher, wie bei jeder Abstimmung
nach Abtheilungen, leicht dahin' führen, daß die Moajorität der Tribusstimmen
leineswegs der Mohrzahl sämmtlicher Einzelstimmen entsprach. Die Tribus
waren Bezirke, in die das eigentlich Römische Gebiet eingetheilt war. [Daher umsaßten
sie wahrscheinlich zurrst nur die ansässigen Bürger (assidui), so daß in den
Tributkomitien die Nachbarn zusammen abstimmten. Später hat sich das jedenfalls
geändert. Durch den Censor App. Claudius (442) wird dem einzelnen Bürger gestattet,
sich in einer beliebigen Tribus censiren zu lassen. Das setzt voraus, daß
der Grundbesitz nicht mehr ausschließlich maßgebend war, sondern daß das gesammte
Vermögen zur Abschäung herangezogen wurde. Der Erfolg dieser Maßregel war
das Eindringen der Nichtansässigen, namentlich auch der Freigelassenen, in alle
Tribus, und demgemäß eine Demokratisirung mindestens der Tribut-, wahrscheinlich
zugleich der Centuriatkomitien. Die Zugehörigkeit zur Tribus war nun eine perfönliche
und wurde eine erbliche: die Tribusbezeichnung wird zum Bestandtheile des
Namens (8S. Sulpicins Lemonia Rufus), ohne daß indeß Uebertritt und Umschreibung
ausgeschlossen wären.) Mit der Ausdehnung des Bürgergebictes (ager
Kamannc wurde die r*’' der Tribus vermehrt und bis zum J. 513 allmählich
bis auf 35 gebracht, 4 für die Stadt, 31 für das Land. Später wurden keine
neuen Tribus mehr gemacht, sondern die neuen Bürger in die alten vertheilt.
[Diese Schließung der Zahl hat ohne Zweifel politische Gründe. Außer der Verbindung
der Tribus und der Centurien bei der Resorm der Servianischen Veriaffung.
mag dabei die Erwägung mitgewirkt haben), daß sonst die entfernten Tribus leicht
nur durch wenig anwefende Bürger hätten vertreten werden und auch leicht ein
Uebergewicht hätten erlangen können. Für möglichst gleiche Vertheilung der Bürger
in die Tribus hatten die Censoren zu sorgen. Nur die freigelassenen Sklaven wurden,
als die Zahl der Sklaven und der Freilassungen sich im fünften Jahrhunderte so
sehr vermehrte, zur Verhinderung der Ochlokratie sänimtlich aui die vier städtischen
Tribus beschränkt.
Andererseits wurden auch die Centuriatkomitien in demokratischer Richtung
reformirt. (Die Nachrichten über diese Veriassungsveränderung find so dürftig, daß
man jast ganz auf Vermuthungen über ihr Wesen und ihre Tragweite angewiesen
ist. Sicher bezeugt ist nur, 1. daß die 18 Rittereenturien davon unberührt blieben:
2. daß die alten Klassen auch nach der Resorm weiter bestanden: 3. daß. eine Verbindung
der Tribus und der Centurien stattfand. Die Frage ist aber, in welcher
Weise diese letztere vor sich ging. VBielleicht in folgender Art:] Die alten Centurienzahlen
wurden auigehoben, und jeder Klasse eine gleiche Centurienzahl gegeben, das
Klassen'ystem aber mit den Tribus verbunden. In jeder Tribus wurden die fünf
Klassen besonders unterschieden, jede mit zwei Centurien, seniorum und juniorum.
Das Prinzip war nun einfach, daß die reicheren und die älteren trot ihrer ge-