Full text : Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer und alphabetischer Bearbeitung. Erster, systematischer Theil. (1)

2.  Geschichte  und  Quellen  des  Kanonischen  Rechts.  167

ron  den  Nömischen  Päpsten  und  in  der  Griechischen  Kirche  benutzt,  sowie  in
Hallien  und  Britunnien  schon  lange  Zeit  vor  Karl  d.  Gr.  gebraucht  worden.  Ja
de  Ansehen  der  fog.  collectio  Dionysiane  ist  so  bedeutend  gewesen,  daß  einige
mder  nach  ihr  entstandene  Sammlungen  nur  geringe  Verbreitung  gefunden  haben,
Dund  daß  fie  selbst  eine  Anfang  des  sechsten  Jahrhunderte  in  Gallien  verfaßte  Sammumg,
  welche  planlos  mit  ersichtlich  dogmatischer  Tendenz  ein  ähnliches  Material
Nurbeitet,  und  die  ihr  erster  Heransgeber  Pasquier  Quesnel  (in  den  opp.  Leonis
X  tom.  II.  Paris  1675)  irrigerweise  als  den  ältesten,  zu  Rom  offiziell  gebrauchten
Coder  canonum  ecclesiae  Romanne  bezeichnet,  verdrängt  hat.  Zur  authentischen
Sammlung  der  gesammten  Kirche  ist  aber  auch  die  Dionysiana  nie  erklärt  worden,
#emgleich  sie  in  einer  vermehrten,  den  Bedürfnissen  der  späterrn  Zeit  entsprechenden
Gesaltung  im  Jahre  774  in  einem  Koder  von  Papst  Hadrian  I.  König  Karl
de  Eroßen  (sog.  collectio  Dionyslo-Hadriana)  zum  Geschenk  gemacht  wurde  und
demmächst  in  der  Fränkischen  Kirche  sogar  förmlich  als  coder  canonum  derselben

u#  Fit  worden  zu  fein  scheint.
i#t  mit  späteren  Zufäten  dermehrie  Ausgaben:  Fr.  Wendelstinus,  Canones
etc.,  Mog.  1825;  Franz  Pithou,  Cod.  can.  vet.  ecclee.,  Rom.  Par.  1609.  1687.

8  6.  In  Spanien,  wo  seit  dem  ältesten,  uns  erhaltenen  Konzil  von  Elvira
d  alten  Liberris  in  der  Nähe  von  Granada)  um  305  oder  306  die  Thätigkeit

der  Synoden  eine  sehr  rege  war,  wurden  die  Schlüsse  derselben  in  Verbindung  mit
denen  der  wichtigeren  Griechischen,  sowie  der  Afrikanischen  und  Gallischen  Synoden
füh  in  einem  codex  canonum  zusammengestellt,  dessen  Eristenz  für  das  sechste  Jahrwundert
  sicher  bezeugt  ist.  Mehr#ach  durch  spätere  Stücke  erweitert  und  wol  nach
dem  Uebergang  der  Westgothen  vom  Arianismus  zum  Katholizismus  (589)  revidirt,
au#thält  diese  im  Anfang  des  achten  Jahrhunderts  in  ilder  jetzigen  Gestalt  firirte
Sammlung  (die  sog.  collectio  Hispana)  zwei  Abtheilungen,  einen  Konzilien=  und
einen  Dekretalen-Theil.  Nach  einer,  auch  in  die  Etymologige  des  h.  Isidor,  Bischois
den  Sevilla,  hinübergenommenen  Einleitung,  welche  die  Veranlaffung  gegeben  hat,
dicken  irriger  Weise  als  Urheber  und  die  Sammlung  selbst  als  collectio  Isidoriana
lubezeichnen,  weist  der  erste  Theil  die  Griechischen  Konzilien  in  der  S.  165  beiptochenen
  versio  Iispana,  daun  die  Afrikanischen  Konzilien,  serner  16  Hallische
Konzilien  (vom  ersten  von  Arles  im  Jahre  314  ab  bis  zum  Konzil  von  Anvergne
in  Jahre  549)  und  eadlich  36  Spanische  (vom  Konzil  v.  Elvira  bis  zum  fiebzehnten
onzil  von  Toledo  im  Jahre  694)  auf.  Wie  dieser  Theil  bei  weitem  umfangreicher
As  der  erste  Theil  der  Dionyfiana  ist,  enthält  auch  der  zweite,  den  päpftlichen
Tkretalen  gewidmete,  ein  größeres  Material,  indem  er  mehr  Briefe  der  schon  bei
Tionys  berücksichtigten  Käpste  aufgenommen  hat,  und  die  ganze  Reihe  schon  mit
dem  Vorgänger  des  Sirieius,  mit  Damasus  (366—384)  eröffnet,  sowie  mit  Symnachus,
  Hormiedas,  Vigilius  (538  —555)  und  Gregor  I.  (590  604)  schließt.

Collect.  Canon,  eccles.  Hispan.  Matrit.  1503  eplet.  decret  etc.  Roman.  pontif.  Matrit.
l.  (Nachdruck:  Migae  Pas#olog.  cursus.  t.  841.  Re  nhrerht  De  cCanon.  pent.

Hiep.  Vratiel.  zeSichbor  .  d.  Ztschr.  f.  gesch.  Rech  chtswißen  sch.  XI.  2,
na  in  d.  theol.  Wh35  49.  H.  1,  8;  ##e#eie  Kirchengeschichte  v.  Spanien  n
Mtgendburg  1874)  S.  460  ff.

ß  7.  Im  Frankenreiche  kurfirten  neben  der  vorhin  gedachten  Dionysischen  und
Qumnel'schen  Sammlung  eigens  für  einzelne  Provinzen  und  nach  den  Beschlüssen
2  bezüglichen  partikulären  Synoden  und  den  an  die  Bischöfe  derfelben  gerichteten

len  angefertigte  Zusammenstellungen.  Daneben  verarbeiteten  manche  Bischöfe
5n  allgemeine  und  kirchliche  Material  für  den  praktischen  Gebrauch  ihrer  Dibzesen,
ia  der  Weise,  daß  sie  aus  demselben  gewifsermaßen  kurze  Instruktionen  jur  den  ihnen
vitergebenen  Klerus  (sog.  capitula  opiscoporum)  ansertigten.  Ferner  hat  auch  schon
achten  Jahrhundert  die  Spanische  Sammlung  und  zwar  in  der  ihr  im  fiebenten
Ahchundert  in  Spanien  eigenen  Gestalt  Verbreitung  gefunden,  zweijellos  deshalb,