Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Fundirungs=  und  Jahres  -Etats  von  den
Stiftungen,  welche  den  königlichen  Administratronen
  anvertraut  sind,  und  die  erste  Revision
  derselben  vor;  die  erste  Kognition,
und  Revisson  der  Etats  von  den  Patrimonial=Stiftungs-
  und  Kommunal-Administrationen
  faͤllt  in  den  Geschaͤftskreis  der  Rechnungs-Kommissariate
  bei  den  General-Kommissariaten
  als  Patrimonial:  Stistungs=  und  Kommunal-Kuratelen;
  die  Super-Revision  gehrt
  zum  Ressort  des  geheimen  Zentral-Rechnungs-Kommissariates,
  welches  alle  Spezlal-Eta:s
  in  einen  General-S###ftungs=  und  in
einen  General-Kommunal=  Etat  aufnimmr,
und  dieselben  dem  geheimen  Ministerium  des
Innern  mit  einer  umfassenden  und  zweckmäßtr
gen  Revisions=  Erinnerung  vorlege.

éC.  3.  Auf  die  Grundlage  des  General=Stistungs=
  Ekats  wird  der  Etat  der  Sriftungs:
  Zentral-Kasse  gestellr,  welcher  gleichfalls
  der  Revision  des  geheimen  Zentral-Rechnungs--Kommissariates
  unterliegt.

C.  Erhaltung  und  Vermehrung  des  Grund-Vermägens.


6.  1.  Das  geheime  Zentral=  Rechnungs-Kommissariat
  des  Innern  ist  der  Deposi  ar
aller  Inventarien,  und  aller  Stats.  In  ihm
konzentrirt  sich  daher  die  Kontolle  gegen  alle
dußeren  Administrationen  in  Hinsicht  der  Erfüllung
  dersenigen  Verbindlichkeiten,  welche
denselben  für  die  Erhaltung  und  Vermehrung
des  Vermäögens  durch  die  einschlägige  Instruktion
  auferlegt  worden  sind.

G.  2.  Es  gehört  zu  den  wesenrlichen  Pflichten
  des  geheimen  Zentral,  Rechnungs  Kom- 



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missariares,  gegen  alle  Unternehmungen  der
dußern  Administratoren,  welche  die  Vermin--derung
  des  Fundirungs-Vermögene  zur  Folge
haben  könnten,  sorgfältig  zu  wachen,  es  mag
sich  das  ungünstige  Resultat  einer  solchen
Handlung  aus  den  eingehenden  Berichten,
aus  den  Manual-Extrakten,  oder  aus  den
Rechnungen  ergeben.

6.  3.  Das  erwähnte  Kommissariat  ist  nach
dem  Umfange  seiner  Funktions-Theile  aufgefodert,
  alle  zweckmäßigen  Vorschläge  für  die
Vermehrung  des  Vermögens  bei  dem  geheimen
  Ministerium  des  Innern  zu  überreichen,
und  alle  Mittel  aufzusuchen,  welche  sich  für
den  Erwerb  einer  höheren  Rente,  und  für  die
Erleichterung  der  Lasten  als  nüzlich,  oder  nothwendig
  darstellen.

D.  Rechenschaft.

6.  1.  Das  geheime  Zentral:Rechnungs-Kommissariat
  des  Innern  ist  der  Depositar  aller
  Stistungs,  und  Kommunal-Rechnungen.
Dasselbe  wird  denmach  pflichemäßige  Sorge
tragen,  daß  die  Rechnungen  der  unmittelbaren
koniglichen  Administratoren,  und  des  Stiftungs
  Zentral=  Kassiers  bis  zum  15.  November,
  und  die  Duplikate  der  Patrimonial-Stiftungs-
  und  Kommunal-Rechnungen  bis  zum
15.  Dezember  eingereicht,  oder  ausf  dem  Wege
der  Exekution  erholt  werden.

6.  3.  Aus  den  vorliegenden  Rechnungen
wied  eine  Genecral:  Stiftungs=  und  Kommunal-Rechnung
  zum  Behufe  der  finanzlellen
Operatlonen  im  Gebiete  der  Slifungen,  und
Kommunitäten  ausgestellt,  nud  dadurch  die