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Fundirungs= und Jahres -Etats von den
Stiftungen, welche den königlichen Administratronen
anvertraut sind, und die erste Revision
derselben vor; die erste Kognition,
und Revisson der Etats von den Patrimonial=Stiftungs-
und Kommunal-Administrationen
faͤllt in den Geschaͤftskreis der Rechnungs-Kommissariate
bei den General-Kommissariaten
als Patrimonial: Stistungs= und Kommunal-Kuratelen;
die Super-Revision gehrt
zum Ressort des geheimen Zentral-Rechnungs-Kommissariates,
welches alle Spezlal-Eta:s
in einen General-S###ftungs= und in
einen General-Kommunal= Etat aufnimmr,
und dieselben dem geheimen Ministerium des
Innern mit einer umfassenden und zweckmäßtr
gen Revisions= Erinnerung vorlege.
éC. 3. Auf die Grundlage des General=Stistungs=
Ekats wird der Etat der Sriftungs:
Zentral-Kasse gestellr, welcher gleichfalls
der Revision des geheimen Zentral-Rechnungs--Kommissariates
unterliegt.
C. Erhaltung und Vermehrung des Grund-Vermägens.
6. 1. Das geheime Zentral= Rechnungs-Kommissariat
des Innern ist der Deposi ar
aller Inventarien, und aller Stats. In ihm
konzentrirt sich daher die Kontolle gegen alle
dußeren Administrationen in Hinsicht der Erfüllung
dersenigen Verbindlichkeiten, welche
denselben für die Erhaltung und Vermehrung
des Vermäögens durch die einschlägige Instruktion
auferlegt worden sind.
G. 2. Es gehört zu den wesenrlichen Pflichten
des geheimen Zentral, Rechnungs Kom-
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missariares, gegen alle Unternehmungen der
dußern Administratoren, welche die Vermin--derung
des Fundirungs-Vermögene zur Folge
haben könnten, sorgfältig zu wachen, es mag
sich das ungünstige Resultat einer solchen
Handlung aus den eingehenden Berichten,
aus den Manual-Extrakten, oder aus den
Rechnungen ergeben.
6. 3. Das erwähnte Kommissariat ist nach
dem Umfange seiner Funktions-Theile aufgefodert,
alle zweckmäßigen Vorschläge für die
Vermehrung des Vermögens bei dem geheimen
Ministerium des Innern zu überreichen,
und alle Mittel aufzusuchen, welche sich für
den Erwerb einer höheren Rente, und für die
Erleichterung der Lasten als nüzlich, oder nothwendig
darstellen.
D. Rechenschaft.
6. 1. Das geheime Zentral:Rechnungs-Kommissariat
des Innern ist der Depositar aller
Stistungs, und Kommunal-Rechnungen.
Dasselbe wird denmach pflichemäßige Sorge
tragen, daß die Rechnungen der unmittelbaren
koniglichen Administratoren, und des Stiftungs
Zentral= Kassiers bis zum 15. November,
und die Duplikate der Patrimonial-Stiftungs-
und Kommunal-Rechnungen bis zum
15. Dezember eingereicht, oder ausf dem Wege
der Exekution erholt werden.
6. 3. Aus den vorliegenden Rechnungen
wied eine Genecral: Stiftungs= und Kommunal-Rechnung
zum Behufe der finanzlellen
Operatlonen im Gebiete der Slifungen, und
Kommunitäten ausgestellt, nud dadurch die