Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsiebzigster Jahrgang. 1911. (72)

1911  27

Gesetzsammlung

für  das  Fürstentum  Schwarzburg-Rudolstadt.

4.  Stück  vom  Jahre  1911.

 

Juhalt:  Ministerial-  Velannlinachung,  belrejfjend  Gebühren  für  behördliche  Maßnahmen  bei
dem  Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen.  S.  27.

 

V.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  26.  Juni  1911,
betreffend  Gebühren  für  behördliche  Maßnahmen  bei  dem  Verkehr  mit
Kraftfahrzeugen.
Auf  Grund  des  Bundesratsbeschlusses  vom  24.  Februar  1910  werden  die
Gebühren  für  die  behördlichen  Maßnahmen  bei  Ausführung  der  Verordnung  des

Bundesrats  über  den  Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen  vom  3.  Februar  1910  (Reichsgesebbl.
  S.  389)  wie  folgt  festgesetzt:

I.  für  die  erstmalige  Erteilung  der  Blassünhebeschenigun
a)  für  Krastwagen  über  10  l.  S.  15  .  4
b)  „  «  bismn  10  „
Cc)  „  KRrafträder  2  „
2.  für  die  Ernenerung  der  husbicrh
u#)  für  Kraftwagen  .  ö»
b)  „  Krafträder  1  „
3.  a)  für  die  Ergänzung  der  Zulassungsbescheinigung  nach  8  25
Abs.  2  der  Bundesratsverordnung  .  l»

Wilh-ErteilungcincrErlanlIniCImä)§  25  Abs.  daselbsi  5

4.  für  die  Erneuerung  des  Dienststempels  auf  einem  Kennzeichen  1
Fursll.  Schwarzb.-Rudolst.  #elesammlung  l.XXII.  1

Ausgegeben  in  Rudolstadt  am  1p.  Juli  1911.