Full text : Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder.

II.  Diskussion.  163

verfolge,  heben  mich  die  Ergebnisse  der  verdienstvollen  Erhebung  der
entralstelle  für  Volkswohlfahrt  überrascht.  Sie  haben  die  schlimmsten
artungen  übertroffen.  Nach  solchen  Fesistelungen  können  wir  heute
nicht  mehr  sagen:  es  liegt  bei  uns  kein  Notstand  vor,  der  Eingriffe,  zu
denen  man  im  Auslande  schreiten  mußte,  erläßlich  macht.  ag  der
Notstand  in  England  quantitativ  noch  größer  sein,  mag  in  Frankreich
die  Frage  des  Bevölkerungsstillstandes  mitsprechen  (ähnliches  deutet  sich
auch  bei  uns  an,  der  Prozentsatz  der  Geburten  nimmt  auch  in  Deutschland
ab),  so  lehrt  doch  die  Geschichte,  daß  wir  die  Erfahrungen  des  Auslandes
nicht  überhören  dürfen.  Und  wenn  England  nach  ausgedehnten  staatlichen
  Untersuchungen  der  Frage  keinen  anderen  Ausweg  gefunden  hat,
als  den  des  gesetzlichen  Eingriffs  zur  Regelung  der  Schulspeisung,  so
glaube  ich,  daß  Deutschland  sich  diese  Mahnung  ebenso  zunutze  machen
sollte,  wie  auf  anderen  Gebieten  das  Ausland  sich  unsere  Erfahrungen
zunutze  macht.  England  hat  von  uns  den  Volksschulzwang  übernommen,
es  ist  auf  dem  Wege,  sich  eine  Arbeiterversicherung  nach  dem  Muster
der  unserigen  zu  schaffen,  kurz  und  gut,  der  Wert  der  Internationalität
besteht  darin,  daß  ein  Land  von  dem  anderen  lernt.  Der  Herr  Referent
hat  in  seinen  Leitsätzen  ausgeführt,  daß  die  bisherigen  Schulspeiseeinrichtungen
  der  freien  Liebestätigkeit  und  der  Kommunen  nicht  umfassend
  genug  sind,  um  die  vorhandenen  Übelstände,  unter  denen  die
Schüler  an  ihrer  körperlichen  und  sittlichen  Gesundheit  Schaden  leiden,
zu  beseitigen.  Angesichts  seiner  Ausführungen  und  angesichts  der
Größe  des  Notstandes,  wie  ihn  der  Vorbericht  zahlenmäßig  bloßlegt,
müssen  wir  uns  fragen,  ist  es  möglich,  so  tiefgreifende  Schäden,  die
den  Erfolg  unseres  Schulwesens  schwer  beeinträchtigen,  zu  dulden?
Muß  nicht  vielmehr  der  Staat  Sorge  tragen,  daß  jede  Gemeinde  und
jede  Schulbehörde  sich  ihrer  bedürftigen  Schüler  annimmt  und  sie  vor
em  Mangel  schützt?  Gerade  bei  öffentlich  geregelter  Schulspeisung  läßt
sich  das  Verantwortlichkeitsgefühl  der  Eltern  besser  wahren,  als  durch
die  freie  Liebestätigkeit;  Eltern,  die  ihre  Pflicht  vernachlässigen,  kann
man  gegebenenfalls  zwangsweise  zur  Zahlung  der  gewährten  Mahlzeiten
  heranziehen.  Ich  verkenne  nicht  die  zahlreichen  Schwierigkeiten
und  Gefahren,  die  mit  einer  Verallgemeinerung  der  Schulspeisung  auf
schulpflegerischer,  durch  Gesetz  vorgeschriebener  Grundlage,  verbunden
sind.  Aber  weder  der  Berichterstatter  noch  der  Referent  hat  einen
anderen  gangbaren  Weg  gewiesen.  Ob  die  Speisung  in  Kinderhorten,
ob  sie  in  der  Schule,  ob  durch  Vereine  erfolgt,  das  sind  Fragen,  die
von  Fall  zu  Fall  entschieden  werden  können.  Daß  aber  diese  Fürsorge
überhaupt  in  der  einen  oder  anderen  Art  eintritt,  dafür  müssen  in
anderer  Weise  als  bisher  alle  Kräfte  aufgeboten  werden.  Die  Speisung
in  Kinderhorten,  die  der  Vorbericht  und  die  Leitsätze  des  Herrn  Referenten
  anregen,  ist  sicher  zu  empfehlen.  Aber  wir  müssen  die  Kinderhorte
zuerst  in  genügender  Anzahl  und  in  der  Weise  eingerichtet  haben,  daß
sie  imstande  sind,  die  Speisung  zu  übernehmen.  Heute  ist  ein  großer
Teil  der  Kinderhorte  gar  nicht  in  der  Lage  dazu.  Die  Frage  bleibt,
wie  werden  die  Gemeinden,  wie  die  Schulbehörden  dahin  gebracht,  daß
überhaupt  das  Nötige  geschieht,  sei  es  in  Kinderhorten,  sei  es  auf
andere  Weise.  Wo  namentlich  sollen  ohne  Zwang  die  öffentlichen