II. Diskussion. 163
verfolge, heben mich die Ergebnisse der verdienstvollen Erhebung der
entralstelle für Volkswohlfahrt überrascht. Sie haben die schlimmsten
artungen übertroffen. Nach solchen Fesistelungen können wir heute
nicht mehr sagen: es liegt bei uns kein Notstand vor, der Eingriffe, zu
denen man im Auslande schreiten mußte, erläßlich macht. ag der
Notstand in England quantitativ noch größer sein, mag in Frankreich
die Frage des Bevölkerungsstillstandes mitsprechen (ähnliches deutet sich
auch bei uns an, der Prozentsatz der Geburten nimmt auch in Deutschland
ab), so lehrt doch die Geschichte, daß wir die Erfahrungen des Auslandes
nicht überhören dürfen. Und wenn England nach ausgedehnten staatlichen
Untersuchungen der Frage keinen anderen Ausweg gefunden hat,
als den des gesetzlichen Eingriffs zur Regelung der Schulspeisung, so
glaube ich, daß Deutschland sich diese Mahnung ebenso zunutze machen
sollte, wie auf anderen Gebieten das Ausland sich unsere Erfahrungen
zunutze macht. England hat von uns den Volksschulzwang übernommen,
es ist auf dem Wege, sich eine Arbeiterversicherung nach dem Muster
der unserigen zu schaffen, kurz und gut, der Wert der Internationalität
besteht darin, daß ein Land von dem anderen lernt. Der Herr Referent
hat in seinen Leitsätzen ausgeführt, daß die bisherigen Schulspeiseeinrichtungen
der freien Liebestätigkeit und der Kommunen nicht umfassend
genug sind, um die vorhandenen Übelstände, unter denen die
Schüler an ihrer körperlichen und sittlichen Gesundheit Schaden leiden,
zu beseitigen. Angesichts seiner Ausführungen und angesichts der
Größe des Notstandes, wie ihn der Vorbericht zahlenmäßig bloßlegt,
müssen wir uns fragen, ist es möglich, so tiefgreifende Schäden, die
den Erfolg unseres Schulwesens schwer beeinträchtigen, zu dulden?
Muß nicht vielmehr der Staat Sorge tragen, daß jede Gemeinde und
jede Schulbehörde sich ihrer bedürftigen Schüler annimmt und sie vor
em Mangel schützt? Gerade bei öffentlich geregelter Schulspeisung läßt
sich das Verantwortlichkeitsgefühl der Eltern besser wahren, als durch
die freie Liebestätigkeit; Eltern, die ihre Pflicht vernachlässigen, kann
man gegebenenfalls zwangsweise zur Zahlung der gewährten Mahlzeiten
heranziehen. Ich verkenne nicht die zahlreichen Schwierigkeiten
und Gefahren, die mit einer Verallgemeinerung der Schulspeisung auf
schulpflegerischer, durch Gesetz vorgeschriebener Grundlage, verbunden
sind. Aber weder der Berichterstatter noch der Referent hat einen
anderen gangbaren Weg gewiesen. Ob die Speisung in Kinderhorten,
ob sie in der Schule, ob durch Vereine erfolgt, das sind Fragen, die
von Fall zu Fall entschieden werden können. Daß aber diese Fürsorge
überhaupt in der einen oder anderen Art eintritt, dafür müssen in
anderer Weise als bisher alle Kräfte aufgeboten werden. Die Speisung
in Kinderhorten, die der Vorbericht und die Leitsätze des Herrn Referenten
anregen, ist sicher zu empfehlen. Aber wir müssen die Kinderhorte
zuerst in genügender Anzahl und in der Weise eingerichtet haben, daß
sie imstande sind, die Speisung zu übernehmen. Heute ist ein großer
Teil der Kinderhorte gar nicht in der Lage dazu. Die Frage bleibt,
wie werden die Gemeinden, wie die Schulbehörden dahin gebracht, daß
überhaupt das Nötige geschieht, sei es in Kinderhorten, sei es auf
andere Weise. Wo namentlich sollen ohne Zwang die öffentlichen