Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Schul,  Jnspekroren  aufgeträgen,  dafür  zu
sorgen,  daß  die  von  dem  Taubstummenbehrer
  Alle  in  Gmünd  berausgegebene
„  Anleitung  taubstumme  Kinder
im  Schreiben,  Lesen,  Rechnen  und
Reden  zu  unterrichten  tc.  2c  in  den
Stodt=  und  rand-Schulen  angeschafft
werde.

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Die  Schul-Inspektoren  haben  södann
in  eigenen  Conferenzen  sich  mit  den  Schullehrern
  über  dle  zweckmäßigste  Benützung
dieser  Schrift  zu  besprechen,  und  dadurch
Versache  des  Taubstummen=  Unterrlchts
unter  ihnen  zu  veranlassen.

Stuttgart  den  :6.  Aprll  16:1.

Camerer,

5.  Des  Khnigl.  evangellschen  Couslstorlum.
Schut-Conferenz-Dikckkoren  betreffend.

Die  durch  Befbrdcrung  des  vormaligen
Stadtpfarrers  Hlezel,  von  Gäglingen,
erledigte  Dlrektlon  der  Schullehrer=  Conferrnsen
  des  Güglinger  Distrikto  ist  dem
Oforter  M.  Kraus  zu  Jaberfeld  übertragen,

  dle  Stadt  Gäglingen  aber  als  Conferenzort

  belbehalten  worden.
Stuttgart  den  4.  Mal  1821.
Wachter.

3.  Des  Khnlgl.  Medleinal-Colleglums.

Von  dem  Koͤnigl.  Medicinal-Collegio
wurde  dem  Med.  Dr.  Unfried  in  Markarbningen,
  Oberamts  Ludwigsburg,  nach
erstandener  Pruͤfung  in  der  Medieln,  dle

Erlaubnitz  zu  Ausübung  dleser  Wissenschafe
eribellt.
Stuttgart  den  15.  Mal  1881.
Massenbach.

III.  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse.
Die  Vergleichung  der  im  Etats-Jahr  161  bezahlten  Jinse  betreffend.

De  des  Etats-Jahr  .8377  nun  bald  zu  Cameral-Aemter,  Oberamts-Pflegen  und
Ende  gehet,  so  werden  diejenigen  Könlgl.  Alcise  Verwaltungen,  welche  sich  wegen  be-