Schul, Jnspekroren aufgeträgen, dafür zu
sorgen, daß die von dem Taubstummenbehrer
Alle in Gmünd berausgegebene
„ Anleitung taubstumme Kinder
im Schreiben, Lesen, Rechnen und
Reden zu unterrichten tc. 2c in den
Stodt= und rand-Schulen angeschafft
werde.
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Die Schul-Inspektoren haben södann
in eigenen Conferenzen sich mit den Schullehrern
über dle zweckmäßigste Benützung
dieser Schrift zu besprechen, und dadurch
Versache des Taubstummen= Unterrlchts
unter ihnen zu veranlassen.
Stuttgart den :6. Aprll 16:1.
Camerer,
5. Des Khnigl. evangellschen Couslstorlum.
Schut-Conferenz-Dikckkoren betreffend.
Die durch Befbrdcrung des vormaligen
Stadtpfarrers Hlezel, von Gäglingen,
erledigte Dlrektlon der Schullehrer= Conferrnsen
des Güglinger Distrikto ist dem
Oforter M. Kraus zu Jaberfeld übertragen,
dle Stadt Gäglingen aber als Conferenzort
belbehalten worden.
Stuttgart den 4. Mal 1821.
Wachter.
3. Des Khnlgl. Medleinal-Colleglums.
Von dem Koͤnigl. Medicinal-Collegio
wurde dem Med. Dr. Unfried in Markarbningen,
Oberamts Ludwigsburg, nach
erstandener Pruͤfung in der Medieln, dle
Erlaubnitz zu Ausübung dleser Wissenschafe
eribellt.
Stuttgart den 15. Mal 1881.
Massenbach.
III. Staats-Schulden-Zahlungs-Casse.
Die Vergleichung der im Etats-Jahr 161 bezahlten Jinse betreffend.
De des Etats-Jahr .8377 nun bald zu Cameral-Aemter, Oberamts-Pflegen und
Ende gehet, so werden diejenigen Könlgl. Alcise Verwaltungen, welche sich wegen be-