Abschnitt VI. Kompetenz der Polizeibehörden. 407
die periodisch auszuführenden Untersuchungen der Gasleitung in Theatern und sonstigen
größeren Versammlungsräumen gehören zu den Aufgaben der Baupolizei, Res. 21. Juni
( (M. Bl. S. 170)
die Reglung der Art und Weise der Entwässerung der Wohngebäude ist Sache der
Jolizei Erk. 14. April 1891 Cachmann, AMchhegr. S. 403), 10. * 1892 (E. O.
B. XXIII. 316), 14. Nov. 1894 (E. O. V. XXVII. 387, P. V. Bl. XVII. 88).
Die Polizei kann einschreiten
gegen eine Stadtgemeinde behufs Anschlusses des Grundstückes eines Dritten an ihre
Straßenkenäle, jedoch nur im Falle eines Nothstandes, Erk. O. V. G. 26. Febr. 1895
(E. O. V. XXVII. 422).
Die Polizei kann verbieten
die Anlegung von straßenseitigen Ausgängen entweder für bestimmte Strecken öffent-
licher Straßen oder für bestimmte Arten von Gebäuden, Erk. O. V. G. 9. Mai 1881
(E. O. V. VIII. 290)
die Vermiethung von Wohnräumen, wenn sie nicht die für Anlegung solcher Räume
vorgeschriebene Minimalhöhe haben, Erk. O. V. G. 6. Okt. 1877 (E. O. V. UI. 333)
die Benutzung einer Lorderobe bei Veranstaltungen, an denen ein größeres Publikum
theilnimmt, Erk. O. V. G. 20. April 1895 (Bochmann, Mitth. II. 91).
Die Polizei kann verlangen
die Beseitigung eines ohne polizeiliche Genehmigung errichteten Bauwerkes, Erk. O.
V. G. 30. Juni 1894 (Bochmann, Mitth. I. 87)
die Beseitigung eines blendenden Anstriches an Häusern, Erk. O. V. G. 3. April 1891
(P. V. Bl. XII. 601)
die Abtragung der Aufhöhung eines Grundstückes, wenn diese eine Gefahr für Leben
und Gelundheit der im Nachbarhause sich aufhaltenden Personen herbeiführt, Erk.
O. V. G. 27. Juni 1890 (Bochmann, Rechtsgr. S. 401)
die “ von Fensteröffnungen in einer Brandmauer, Erk. O. V. G. 16. Okt.
1895 (Bochmann, Mitth. II. 236)
die Beseitigung von Fensteröffnungen in Umfassungswänden, die nicht eine bestimmte
Entfernung von der Nachbargrenze haben, Erk. O. V. G. 20. April 1895 (Bochmann,
Mitth. II. 121)
die Zumauerung von Fenstern wegen krrerhesesrtie Nachbarschaft eines Grundstückes,
Erk. O. V. G. 1. Juli 1878 (Koch IV. 1076
die Eintragung der Fluchtlinien in den gugenen bei Baukonsensgesuchen, Erk. O.
V. G. 17. Febr. 1891 (Bochmann, Rechtsgr. S. 363)
die Anbringung von Handgriffen und Handläufern an Treppen, Erk. O V. G.
3. April 1895 (Bochmann, Mitth. II. 19)
daß vor den Feuerungsanlagen, soweit nicht feste Mgtabsiutten angebracht find,
metallene Vorsäe thatsächlich vorhanden fsind, Erk. O. V. 3. April 1895 (Boch-
mann, Mitth. II. 35).
Wege= und Verkehrs-Polizei.
Die Sorge für die Bedürfnisse des Treidelverkehrs auf den Leinpfaden gehört
nicht zur Zuständigkeit der Wegepolizei-Behörde, Erk. O. V. G. 14. März 1891
(P. V. Bl. XII. 366).
Die Polizei kann einschreiten
zur Sichrrung, det Berkehrs auf Privatwegen, Erk. O. V. G. 17. Sept. 1879 (E.
O.
zur Fernhaltung jeder Belästigung des Verkehrs auf öffentlichen Wegen gegen
zewerbliche Anlagen, Erk. O. V. G. 20. Sept. 1888 (Bochmann, Rechtsgr. S. 478).