Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

Abschnitt VI. Polizei-Uniform. 469 
und ganz karmoisinrothem, vorn abgerundetem Stehkragen. Der Rock hat branden- 
burgische Aermelaufschläge von dunkelblauer Farbe mit karmoisinrother Einfassung. 
Auf dem Waffenrocke befinden sich Achselklappen von karmoisinrothem Tuch ohne 
Einfassung mit dem kleinen Königlichen Wappenschilde. Die Achselklappen sind von 
gleicher Form und Größe wie die Achselklappen des Militärs und ebenso wie diese 
auf dem Rocke zu befestigen. 
Wo mehrere Sergeanten vorhanden sind, müssen die Achselklappen mit fortlaufen- 
den, unter dem Wappenschilde anzubringenden Nummern von gelbem Metall ver- 
sehen werden. « 
Bei warmer Witterung kann anstatt des tuchenen Rockes ein leichter aus weißem 
Drill von gleichem Schnitte wie jener mit einer Reihe Wappenknöpfe von gelbem 
Metall und den vorgeschriebenen Achselklappen getragen werden. 
2. Die Beinkleider nach militärischem Schnitt gearbeitet, sind von grauem Tuche 
mit karmoisinrother Biese, oder von weißem Drill ohne Biese. 
3. Der Mantel ist von dunkelgrauem Tuch in der Form der Militärpaletots 
mit zwei Reihen Wappenknöpfen von gelbem Metall. Der zehn Centimeter breite 
Umschlagkragen ist auf der äußeren Seite von karmoisinrothem, auf der inneren von 
dunkelblauem Tuch. 
Der Mantel ist so lang, daß er die Knie bedeckt, sein Futter ist von grauer Farbe. 
Auf dem Mantel befinden sich Achselklappen, die denjenigen auf den Waffen- 
röcken vollständig gleichen. 
4. Die Halsbinde ist von schwarzer Serge, mit Kattun gefüttert und zum Zu- 
schnallen eingerichtet. 
5. Der Helm ist von schwarz lackirtem Leder mit Vorder= und Hinterschirm, 
die Naht hinten schwarz, die Spitze aus Messing, kurz, gereift, oben abgestumpft und 
nach unten in vier messingene Bügel auslaufend, die mit je einer, oben mit einem 
messingnen Stern verzierten Schraube an dem Helm befestigt werden. Der Vorder- 
schirm ist mit Messing eingefaßt, der Hinterschirm hat keine Einfassung. 
An der Vorderseite des Helms befindet sich ein Wappenadler von Messing mit 
dem Königlichen Namenszug (W) und der Krone. Der Helm ist mit Schuppen- 
ketten von Mesfing versehen; unter der Schuppenkette und mit ihr an der rechten 
Seite des Helms befestigt wird das Preußische National von schwarzem Leder mit 
weiß gemalten Reifen getragen. 
6. Die Mütze ist von dunkelblauem Tuch in der Form der Offiziermützen, sie 
ist unmittelbar über dem Schirm mit einem Streifen von gleichfarbigem Tuche ver- 
sehen, der von zwei, etwa zweiundeinhalb Centimeter von einander entfernt zu 
haltenden, karmoisinrothen Biesen eingefaßt wed. Um den oberen Rand der Mütze 
  
Zu Anmerkung 1 auf S. 468. 
aus einem blauen Ueberrock mit zwei Reihen blauer Knöpfe mit stehendem blauen 
Kragen und einer blauen Militär-Mütze mit der preußischen Kokarde bestehenden 
Dienstkleidung und mit einem Seitengewehr zu versehen. 
Res. 19. März 1877 (II. 1758).. . es genügt, wenn diese Knöpfe metallene 
in blauem Farbenscheine sind 
Res. 27. Sept. 1877 (II. 7374) der K. O. 30. Mai 1874 hat die Absicht 
zu Grunde gelegen, denjenigen ländlichen Gemeinden und ländlichen Polizei-Ver- 
waltungen, deren untere Exekutivbeamte, wie Polizeidiener, Boten, Exekutoren, Feld- 
hüter, bisher noch nicht zum Tragen einer Uniform berechtigt waren, die Befugniß 
einzuräumen, diese Beamte mit einer Uniform zu versehen .. . da in der Rhein- 
provinz bereits vor der K. O. 30. Mai 1874 die in den ländlichen Gemeinden an- 
estellten Polizeidiener und Polizei-Sergeanten die in dem Res. 24. Juli 1845 (ietzt 
gel 13. Okt 1895) bezeichnete Uniform getragen haben, erkläre ich mich damit ein- 
verstanden, daß die gedachten Beamten diese Uniform in der bisherigen Weise auch 
fernerhin tragen dürfen und nicht mit der in der A. V. 30. Mai 1874 vorgeschriebenen 
zu vertauschen haben. 
K. O. 7. Febr. 1894 (M. Bl. S. 42): Ferner genehmige Ich, daß den unteren 
Exekutivbeamten der Polizeiverwaltungen auf dem Lande auf Antrag dieser Ver- 
waltungen von den Regierungs-Präsidenten in geeigneten Fällen gestattet werde, die 
Dienstkleidung der städtischen Polizeibeamten anstatt der durch die K. O. 30. Mai 
1874 vorgeschriebenen zu tragen.
	        
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